Rationales Handeln

um sozial sein zu können.


Aus der historischen Entwicklung sind noch sehr viele Gesetze, Vorschriften und Verwaltungsstrukturen unseres Staatswesens von den vergangenen Monarchien und der Diktatur des 3. Reiches geprägt. In diesen Staatsformen ging man aber davon aus, dass es das Beste sei, wenn das Volk durch einen klugen Herrscher geführt wird, der seine Erfahrungen jeweils auf den „Thronfolger“ überträgt. Dass beileibe nicht alle Monarchen und Diktatoren klug waren und rational handelten und auch nicht deren Thronfolger, ist nun einmal geschichtlich nicht bestreitbar. Meist missbrauchten sie ihr Volk im eigenen Interesse.

Ich glaube, dass auch die große Mehrheit der Bürger wie ich davon überzeugt ist, dass die finanziellen Voraussetzungen für einen sozialen Staat am besten dadurch geschaffen werden können, wenn in der Volkswirtschaft aufgrund von nachvollziehbar rationalen Prinzipien gewirtschaftet und verwaltet wird. Damit der Staat über optimale Mittel verfügen kann, um möglichst sozial sein zu können, sind jedoch keine Kartenspielertricks gefragt. Folgende Voraussetzungen sind dafür von ausschlaggebender Bedeutung:

  • dass sowohl in den Unternehmen als auch in der Ausübung der staatlichen Tätigkeiten die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit des Einzelnen am effizientesten genutzt wird, ohne jedoch den Menschen zu überfordern. Dazu ist es aber unabdingbar, dass die Führungspositionen mit den kompetentesten und fähigsten Köpfen besetzt sind und alle sonstigen Tätigkeiten durch die geeignetsten Mitarbeiter wahr genommen werden. Das ist bislang bei den staatlichen Tätigkeiten über unkündbare Beamte, die zusätzlich von jeglichem monetären Risiko befreit sind, nicht möglich 
  • dass der Staat wirtschaftlich optimales Handeln aller am Wirtschaftsprozess Beteiligten nicht behindert sondern ermöglicht 
  • dass der Staat möglichst alle unnötigen Kosten zu Lasten der Allgemeinheit und der Unternehmenden vermeidet 
  • dass er keine fortlaufenden Subventionen an die Wirtschaft gewährt, weil diese dazu führen, dass die notwendigen Anpassungsprozesse an neue Herausforderungen blockiert oder zumindest unnötig verzögert werden.

Der Antriebsmotor für wirtschaftliche und soziale Aktivität

Im Gegensatz zum Reichtum erzeugen persönliche Erfolge Gefühle des Glücks und der Zufriedenheit. Dies sogar dann, wenn damit keinerlei finanzielles Einkommen erzielt wird. Aus meinen Erfahrungen sowohl als Arbeitnehmer als auch als Unternehmer weis ich ein Lied davon zu singen, welche Glücksgefühle und Motivationskraft dadurch erzeugt werden. Bereits der Glaube an den Erfolg ist ein viel stärkerer Antriebsmotor kontinuierlich leistungsbereit zu sein, als die Hoffnung, irgendwann einmal sehr gut zu verdienen oder gar reich zu sein. Der Glaube an den Erfolg ist der innere Antrieb des Menschen, auch dann immer wieder aktiv zu werden, wenn unvermeidbare und unvorhersehbare Ereignisse ihm Misserfolge auferlegen. Das gilt gleichermaßen im Privatleben, im Geschäftsleben, als auch im Leben für die Gemeinschaft.

Die Motivation zur Arbeit allgemein und zu wirtschaftlichem Handeln wird daher vorrangig bestimmt von dem Erfolg, den der Einzelne mit seiner Arbeit erzielen kann. Natürlich ist für die meisten Menschen der wichtigste belegbare Indikator für Erfolg das Einkommen. Dabei hat er aber ganz überwiegend das Einkommen im Blick, mit dessen Auswirkungen er zu seinen Lebzeiten rechnen kann. Vor allem in der aktivsten, wirtschaftlich bedeutsamsten Lebensphase, ist der Blick mit Sicherheit nicht darauf gerichtet, seine Nachkommen mit einem möglichst großen Erbe zu versorgen. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass meine Leistungsbereitschaft irgendwann einmal in meiner beruflich aktiven Zeit von dem Gedanken angetrieben worden wäre, meinen Kindern ein möglichst großes Erbe zu hinterlassen. Hier trieb mich vielmehr die Sorge um, dass meine Kinder es nicht lernen würden, ihr Glück und ihre Zufriedenheit durch eigenen Erfolg anzustreben. Ich könnte es mir nicht verzeihen, wenn ich ihnen durch die Aussicht auf eine hohe Erbschaft die Motivation geraubt hätte, eigene Erfolge anzustreben, weil sie sich auf dem Erbe ausruhen könnten. Deswegen bin ich mir heute ganz sicher, dass es keine Bremse für die wirtschaftliche Entwicklung sein würde, wenn das gesamte Erbe, in das die Erben keinerlei geistige oder körperliche Arbeit eingebracht haben, zumindest in gleicher Weise versteuert würde wie sonstiges Einkommen. Auch sollten meiner Meinung nach nur die direkten und adoptierten Nachkommen, und ggf. noch die Eltern erbberechtigt sein.

Für die spätere Lebensphase und auch über den Tod hinaus ist für mich, wie vermutlich auch für eine große Mehrheit, sehr viel bedeutsamer, dafür geachtet zu werden, welche Erfolge ich in der beruflich aktiven Lebenszeit für mich, meine Mitmenschen und die Gemeinschaft erreichen konnte. Demzufolge drückt sich der finanzielle Erfolg in der aktiven Lebensphase zunächst in dem Gesamteinkommen aus, das mit der Arbeit erzielt werden kann. Bei geringen Einkommen ist jedoch das verfügbare Einkommen naturgemäß von wesentlich größerer Bedeutung als das Gesamteinkommen. Dies gilt vor allem dann, wenn es nicht einmal oder nur kaum dazu reicht die nötigsten laufenden Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Hohe Einkommen werden nur zu einem geringen Anteil für die nötigen Lebenshaltungskosten verwendet. Der überwiegende Anteil dient hier einem Leben in größerem Luxus, zur Vermehrung des Vermögens oder zur Verwendung für soziale Zwecke. Deshalb ist hier das Gesamteinkommen als Erfolgsindikator von weitaus wesentlicherer Bedeutung. Denn es bringt zum Ausdruck, was derjenige für sich selbst, seine Mitmenschen und die Gesellschaft insgesamt zu leisten im Stande ist.

Die Bremsen für die wirtschaftliche Entwicklung

Im Interesse der Allgemeinheit ist es doch, die wirtschaftliche Entwicklung zum größtmöglichen Nutzen für alle Teile der Bevölkerung und unserer nachkommenden Generationen zu bewirken. Das kann aber nur dann bestmöglich erreicht werden, wenn alle unnötigen Bremsen aus dem Wirtschaftskreislauf entfernt werden. Das betrifft vor allem:

  • alle Steuern, die zur Unzeit oder ohne sachlich vertretbare Begründung erhoben werden. Dass der Staat das Geld in der aktuellen Situation benötigt, ist alleine noch keine sachliche Begründung und schadet damit der Wertschöpfung und den Steuereinnahmen auf längere Sicht. Durch die unmittelbare Beteiligung der Bürger an Finanzengpässen des Staates würden unnötige Kapitalkosten, die wir in der Folge zu bezahlen haben, vermieden werden. Fernerhin würden wir dadurch sensibilisiert, mit dafür Sorge zu tragen, dass unnötige Ausgaben vermieden werden (Wahlgeschenke) 
  • ineffiziente, unnötig Kapital vernichtende Verwaltung, auch bedingt durch einen unzeitgemäßen Föderalismus 
  • die Flut an unzeitgemäßen Gesetzen und Verordnungen, die längst ihren ursprünglichen Zweck verloren haben. Sie sind mit den damit verbundenen Kosten Sand im Getriebe der wirtschaftlichen Entwicklung und bremsen diese aus.

Steuern zur Unzeit oder ohne sachliche Begründung

Letztlich bewirken die Unternehmenden in einer funktionierenden Marktwirtschaft nichts anderes, als die Bedürfnisse der Allgemeinheit zu befriedigen. Mir erscheint es daher völlig unlogisch, dass der Staat bereits zum Zeitpunkt der Schaffung von Waren und Dienstleistungen mit Steuern auf noch nicht realisierte Gewinne zugreift. (Bitte nicht verwechseln mit Steuern auf persönliche Einkommen der Unternehmenden )
Selbst die Steuern auf Gewinne der Unternehmenden bremsen die wirtschaftliche Entwicklung auf mehrfache Weise:

  • Sie erfordern unnötige Arbeit in der Kreditbeschaffung und erzeugen damit unnötige Kosten für die Abwicklung und den Verwaltungsaufwand in den Unternehmen selbst und verschlechtern damit ihre Effizienz. 
  • Sie bewirken Kosten für Zinsen an die Banken, die damit den Unternehmen weiter Eigenkapital für Investitionen entziehen. 
  • Sie verteuern damit die erzeugten Produkte und Dienstleistungen für uns, weil die Unternehmen diese Kosten an die Konsumenten weiterreichen müssen. 
  • Sie erhöhen die in letzter Zeit so oft erwähnte Systemrelevanz der Banken, die dann, zu Lasten der Allgemeinheit, mit Milliardensummen durch unsere Steuern am Leben erhalten werden müssen, wenn sie übermütig werden. Nur ihre hoch dotierten, kaum mit Risiko behafteten angestellten Manager, die unwirtschaftlich arbeiten oder gar unverantwortlich spekulieren, profitieren davon. 
  • Dadurch gerät der Staat als Großgläubiger in immer größere Abhängigkeit zu den Banken. Er muss auch bei ihnen Kredite aufnehmen, mit denen er dann die Banken selbst stützt, um sich und uns vor noch größerem Schaden zu bewahren. Eine irre, aber reale Tatsache. 
  • Über die so bewirkte Systemrelevanz macht sich der Staat damit selbst immer stärker erpressbar und damit selbst zum Handlanger der Banken. 
  • Sie erzeugen unnötige Verwaltungskosten in den Finanzämtern und bei den Unternehmenden. 
  • Sie führen zur völligen Unüberschaubarkeit bei den Steuern. Schon kleinste Unternehmende sind praktisch damit verpflichtet, Steuerberater zu beauftragen, wenn sie sich nicht des Steuerbetrugs schuldig machen wollen. 
  • Sie führen zu unnötiger Unterstützung von meist großen Unternehmen zur populistischen Erhaltung von Arbeitsplätzen, denen bei Kapitalarmut durch Missmanagement die Insolvenz droht. (Beispiel: Holzmann durch Bundeskanzler Schröder). Unternehmen, die sich aus welchen Gründen auch immer im Markt nicht mehr behaupten können, mit Geld der Allgemeinheit zu unterstützen, ist und bleibt aber unsinnig. Entlassungen von Mitarbeitern werden damit auf Kosten der Allgemeinheit nur weiter verschoben aber keineswegs verhindert. 

Steuern auf Gewinne der Unternehmenden sollten deshalb völlig entfallen. Die nötigten Mittel zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgaben sollten stattdessen nur am Ende der Wertschöpfungskette aus den persönlichen Einkommen aller Bürger generiert werden. Natürlich auch aus den persönlichen Einkommen der Unternehmenden.

Unnötig Kapital vernichtende Verwaltung

Ich will das an einem Beispiel deutlich machen. Eine Frau, wohnhaft in Rheinland Pfalz nahe bei NRW hatte im Alter von 35 Jahren eine Planstelle in einem Finanzamt in NRW. Als sie nach einen Beinahe Unfall auf der Autobahn im Jahr 2006 wegen Panik-Attacken nicht mehr mit dem Auto zur Arbeit fahren konnte, stellte sie über Jahre mehrfach Anträge, dahin versetzt zu werden, wo sie das Finanzamt leicht hätte erreichen können. Obwohl amtsärztlich über mehrere Jahre immer wieder festgestellt wurde, dass sie nicht in der Lage sei, mit dem Auto zur Arbeitsstelle nach NRW zu fahren, wurde ihr die Versetzung nach Rheinland-Pfalz verweigert. Stattdessen wurde sie nach einer Krankheitszeit als Folge des Beinahe Unfalls sofort frühverrentet, obwohl ihr der Amtsarzt immer wieder volle Berufstauglichkeit bescheinigte und sie gerne weiter ihrer Arbeit nachgegangen wäre. Mit der Androhung, ihren Beamtenstatus zu verlieren, wurde ihr sogar untersagt, nebenher noch einen 400€ Job anzunehmen. Wenn diese Frau 80 Jahre alt wird, wird die Allgemeinheit min. 756.000 € für staatlich verordnetes Nichtstun aufgebracht haben. (45 Jahre x 12 Monate x 1400€ netto = 756.000€ ( ohne Zuschuss zur KV)) . Und dies nur wegen der Unfähigkeit des Staates, durch seinen praktizierten Föderalismus und der Antriebslosigkeit in der Verwaltung, bedingt durch das Beamtentum, ihr eine Stelle in der Nähe ihres Wohnortes angeboten zu haben. Außer dem Schaden zu Lasten der Allgemeinheit wurde dieser Frau jegliche Chance, ihren Beruf weiter ausüben zu können, verwehrt.

Unzeitgemäße Gesetzte und Verordnungen

Da wir Bürger, außer über eine vom Volk gewählte Verfassung, keine Möglichkeit haben, auf die Aktualisierung oder den Entfall von unzeitgemäßen Gesetzen einzuwirken, ist ein erheblicher Anteil davon auch in einem unzeitgemäßen Zustand oder gar völlig überflüssig und kontraproduktiv. Das liegt auch daran, dass es im Beamtentum selbst keinen Anreiz gibt, etwas daran zu ändern. Wer ist schon daran interessiert, seine eigene Arbeit überflüssig zu machen. Ganz deutlich erkennt man das an den vielen Gesetzen und Verordnungen zu Steuern, deren Sinn mit vernünftigen Argumenten nicht erklärbar sind. An Gesetzen und Verordnungen wird daher immer nur herumgedoktert, wenn unmittelbar spürbare Probleme für die Allgemeinheit auftauchen, nicht aber, wenn sie die wirtschaftliche Entwicklung bremsen und in der Folge zum Schaden für die Einnahmen des Staates sind. Deshalb wäre es sehr wichtig, wenn wir Bürger in der Verfassung festlegen, dass:

  • Grundlage zumindest für jedes Gesetz sein müsste, dass 
    • für uns Bürger eine verständliche Begründung für den Sinn und die Notwendigkeit des Gesetzes vorangestellt ist 
    •  jedes Gesetz, für das die Begründung nicht mehr zutreffend ist, zeitnah entfällt oder reformiert sein muss
  • kein Gesetz beschlossen werden darf, das nicht das Ziel verfolgt, Positives im Sinne der Mehrheit des Volkes zu bewirken. Überprüfung durch die Kontrollkommission

Ich bin der festen Überzeugung, dass allen ernstzunehmenden, verantwortungsvollen Politikern diese Missstände der zurzeit praktizierten Demokratie, in den angesprochenen Punkten, sehr wohl bewusst sind. Ihnen ist ebenso bewusst, dass sie ohne fundamentale Änderungen diese Missstände nicht beheben können. Ohne die richtungsweisenden Vorgaben, einer vom Volk akzeptierten und gewählte Verfassung, wird ihnen aber auch weiterhin keine andere Möglichkeit bleiben, wieder und wieder neue Notstützen fürs brüchige Mauerwerk der Demokratie zu beschließen.

Die Unternehmenden als Sozialstation?

Das soziale und moralische Verhalten, das der Staat bei seinen Beamten durch starre gesetzliche Regelungen massiv unterdrückt, glaubt er immer noch den Unternehmenden aufbürden zu müssen. Populistisch ist eine Mehrheit leichter davon zu überzeugen, dass diese sehr viel mehr in der sozialen, moralischen und finanziellen Verantwortung stünden. Merkwürdigerweise scheint das aber nicht für die Kirchen zu gelten, von denen man das doch wohl am ehesten erwarten müsste. Auch scheint das nicht für die Gewerkschaften außerhalb ihrer Mitglieder zu gelten. Kaum ein Politiker traut sich zu sagen, dass die Unternehmenden keine Sozialvereine sein können. Die sozial engagierten Unternehmenden würden in der, von allen gewollten, effizient konkurrierenden Wirtschaft keine wirkliche Chance haben. Sie würden stets den Wölfen unterlegen sein, für die Moral und soziales Engagement ein Fremdwort ist. Im eigenen Unternehmen habe ich das schmerzlichst erfahren müssen. Durch zu großzügige Lohnpolitik und Sozialleistungen stand unser Unternehmen deshalb kurz vor dem Konkurs. Erst durch die Erkenntnis, dass dies nicht meine Aufgabe als Unternehmer sein konnte, sondern wegen des Wettbewerbs der Unternehmenden nur Aufgabe der Gemeinschaft, konnte der Konkurs noch abgewendet werden.

Es ist für mich keine Frage, dass es für jeden Unternehmenden selbstverständlich sein sollte, mit seinen Mitarbeitern einen vertrauensvollen, menschlichen und mitfühlenden Umgang zu pflegen. Inwieweit ein Unternehmender soziale Leistungen für seine Mitarbeiter zu erbringen hat, kann jedoch, wegen der Chancengleichheit unter den Unternehmenden, nur durch Gesetze wirksam festgelegt werden, die für alle Unternehmenden gleichermaßen verpflichtend sind. Drücken sich Parteien jedoch vor dieser Verantwortung und glauben sie, in diesen Punkten populistisch dem Drängen der Gewerkschaften nachgeben zu müssen, dann handeln sie ebenso paradox, als würden sie von jedem einzelnen Rennfahrer fordern, doch nicht zu schnell zu fahren, weil sie sonst moralisch das Risiko der Verletzung der Zuschauer zu verantworten hätten. Was für eine irre Vorstellung. Nicht mehr der beste Rennfahrer würde gewinnen, stets der gewissenloseste und brutalste Rennfahrer würde als gefeierter Held auf dem Podium stehen. Ist das Interesse daran, Unternehmender zu werden nicht schon jetzt viel zu gering, wegen des großen Risikos auf Misserfolg? Ich bin fest davon überzeugt, dass die übergroße Mehrheit von uns Bürgern nicht will, dass der Antriebsmotor Mittelstand immer weiter zurückgedrängt wird. Ist nicht das Interesse, lieber Beamter mit lebenslanger Sicherheit ohne jegliches Risiko zu werden viel zu groß?

Probleme mit dem Beamtentum

Privilegien statt Dienst fürs Volk

Augenscheinlich sind die Spuren der Vergangenheit im Beamtentum. Die Herrscher benutzten die Beamten dazu, ihre Macht zu zementieren. Wie in früheren Zeiten sind die Beamten bis heute in keiner Weise dazu verpflichtet, dem Volkswillen zu dienen, sondern ausschließlich den „Befehlen“ ihrer Vorgesetzten, die letztlich wiederum allgemein gültigen Verordnungen und Gesetzen verpflichtet sind, selbst dann, wenn sie im konkreten Fall jeglicher Menschlichkeit widersprechen. Damit sie auch gegen ihr eigenes Gewissen und gegen den Volkswillen zu handeln bereit sind, besticht sie der Staat mit folgenden Privilegien:

(Quelle: u.a. Buch von Torsten Ermel mit dem Titel „Beamte“)


  • Einstellung auf Lebenszeit ohne konkreten Leistungsnachweis nach der Verbeamtung 
  • Beförderung nach Dienstjahren unabhängig von der Prüfung erbrachter Leistungen oder Fehlleistungen 
  • befreit von Sozialabgaben. Also nicht beteiligt an den Kosten der Solidargemeinschaft 
  • durchschnittliche Pension mehr als doppelt so hoch wie die Rente beim Normalarbeitnehmer 
  • Höchstpension schon nach 40 Dienstjahren 
  • Mindestpension von 1.573 € schon nach einer Mindestdienstzeit von 5 Jahren (bereits höher als die Standardrente eines Eckrentners, der 45 Jahre durchschnittlich verdient hat) 
  • Familienzuschläge 
    • Kinderzuschläge 
      • 111 € für das 1. und 2. Kind 
      • 347€ für jedes 3. und weitere Kind
      • Die Kinderzuschläge für 3 Kinder summieren sich in 25 Jahren auf 170.000€ zusätzlich zum Kindergeld 
    • Ehegattenzuschlag von 133 €. Selbst verwitwete Beamte und auch Geschiedene die unterhaltspflichtig sind, erhalten weiter den Ehegattenzuschlag. Der Ehegattenzuschlag summiert sich in 50 Jahren auf 80.000€ 
  • Einkommen kaum abhängig von Leistungsbereitschaft, Leistungsfähigkeit, Risikobereitschaft und wirklich erbrachter Arbeitsleistung 
  • Kontrolle der erbrachten Leistung durch die eigene Klientel ohne Einwirkungsmöglichkeit durch den, der die Arbeit zu bezahlen hat, nämlich wir Bürger 
  • Befreiung von jedem beruflichen Risiko durch die Haftung des Staates für alle Fehler die der Beamte macht 
  • und noch einiges mehr. (Versicherungsrabatte etc.) 

Griechenland lässt grüßen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es der Wille der Mehrheit der Bürger ist, dass nur diese Gruppe der abhängig Beschäftigten mit solchen Privilegien ausgestattet ist.

Entscheidet sich ein Beamter stattdessen, gegen bestehende Vorschriften, für den zweifellosen Willen der übergroßen Mehrheit der Bürger, wirtschaftlich, rational oder menschlich zu handeln, wird er auch heute noch gerichtlich verfolgt und bestraft, zumindest aber gedemütigt. Dies wurde am Beispiel des stellvertretenden Frankfurter Polizeipräsidenten im Entführungsfall Jakob von Metzler überdeutlich. Das bedingungslose Gehorchen steht auch im heutigen Beamtentum noch über jeder wirtschaftlichen, sozialen und menschlichen Verantwortung. Das gilt selbst dann, wenn damit offensichtliche Unmenschlichkeit bekämpft und Menschenleben gerettet werden könnten. Dies muss zwangsläufig zum Verlust jeglicher Motivation führen, im Interesse der Allgemeinheit zu handeln. Solange z.B. ein Beamter immer noch in keiner Weise dazu berechtigt und verpflichtet ist, auch das wirtschaftliche, soziale und menschliche Interesse der Allgemeinheit in seine Entscheidungen mit einfließen zu lassen, ist er in Wirklichkeit nichts anderes als ein Hilfsarbeiter im Dienst der Regierenden. Solange die Höhe seines frei verfügbaren Einkommens und der Altersversorgung ausschließlich davon abhängig ist, welchen Ausbildungsabschluss er erreicht hat und welche Sonderprivilegien ihm gewährt werden, kann er auch kein wirkliches Interesse daran haben, sich auch noch Gedanken um die Bedürfnisse der Allgemeinheit zu machen. Dies ist menschlich durchaus verständlich und nachvollziehbar, weil jegliche Motivationsfaktoren für Leistungs- und Risikobereitschaft ausgeschaltet sind.

Die Notwendigkeit des Beamtentums wird immer wieder mit den hoheitlichen Aufgaben der Beamten begründet. Der Begriff der hoheitlichen Aufgabe erinnert mich stark an die Aufgaben, die nach dem Willen der Hoheiten (der Kaiser, Könige, Adeligen) zu erfüllen waren, die sich ihre willfährigen Beamten hielten, um ihre Macht durchzusetzen. In einer Demokratie, die diesen Namen auch verdient, werden aber für die Staatsaufgaben keine Handlanger der Mächtigen benötigt, sondern agile, denkende Menschen mit Eigeninitiative, die zuoberst dem Volkswillen (Verfassung) verpflichtet sind und danach den daraus abgeleiteten Gesetze und Vorschriften. Denen es nicht verboten ist, nach ihrem Gewissen zu handeln, wenn sie sich sicher sind, damit niemandem ungebührlich zu schaden, sondern dem Wohle ihres „Brötchengebers“, der Allgemeinheit, zu dienen. Werden sie dieser Verantwortung nicht gerecht, dann sollten sie wie jeder andere Bürger auch aus ihrer Anstellung entlassen und ggf. auch gerichtlich belangt werden können.

In den Jahrzehnten nach der Monarchie und der Diktatur in Deutschland sind aus den Staatsdienern (Dienern des Staates!) in zunehmendem Maße Staatsbedienstete geworden. Also Personen, die vor allem finanziell und risikomäßig großzügig durch die Allgemeinheit bedient werden. In bestimmten Positionen dürfen sich Gruppen von Staatsbediensteten sogar selbst, ohne jegliche Kontrolle durch die Allgemeinheit, beim Staat bedienen. Hierzu zählen z.B. die Gruppe der Abgeordneten des Bundestages und der Landtage, die ihre Diäten und sonstige Zuwendungen selber bestimmen. Am Fall der Abgeordneten Petra Hinz sieht man deutlich, dass sogar einer einzelnen Abgeordneten, die sich durch Lug und Trug ihr Mandat ergaunert hat, das Recht eingeräumt ist, so lange ihre Abgeordnetenbezüge zu erzwingen, bis sie selbst ihr Mandat aufgibt.

Die im Grundgesetzt unter Artikel 33 Abs. 5 geforderte Fortentwicklung des Beamtentums und des öffentlichen Dienstes (zu demokratischeren Strukturen) hat, wegen der Macht des Beamtentums, seit Bestehen der Bundesrepublik auch nicht stattfinden können. Das beklagte bereits vor über 50 Jahren der damalige Bundestagspräsident Professor Dr. Eugen Gerstenmeier in einem öffentlichen Interview.

Auch die Medien scheinen diese Probleme nicht wirklich aufgreifen zu wollen, weil sie vermutlich in einer größeren Abhängigkeit zum Beamtentum stehen, als dies zunächst nach außen den Anschein hat. Selbst ein Willi Brandt, der sich bereits in seiner ersten Regierungserklärung zum Ziel setzte: „Wir wollen mehr Demokratie wagen“, konnte nennenswerte Fortschritte hin zu einer Volksvertretung, die diesen Namen wirklich verdient, nicht erreichen.

Beamte kontrollieren das Volk, wer kontrolliert die Beamten?

Im Beamtendienstrecht §84-95 wird zwar formal die Leistungsüberprüfung der Beamten beschrieben. Da das Beamtendienstrecht wiederum durch Beamte formuliert wurde, ist hier nur in ganz geringem Maß eine verpflichtende Überprüfung durch die jeweiligen Vorgesetzten vorgeschrieben, inwieweit und in welcher Qualität der einzelne Beamte seinen Dienst zu versehen hat. Zudem wird die Kontrolle stets wiederum von Beamten vorgenommen. Das ist vergleichbar damit, als würden die Anforderungen des Staates an die Sicherheit der Produkte durch Mitglieder der Unternehmen überprüft. Damit können wir ganz sicher nicht einverstanden sein. Denn wir wissen allzu gut „keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus“.

Exemplarisch lässt sich das zuvor Gesagte am Beispiel der Lehrer recht gut verdeutlichen. Ohne dass ich damit sagen will, das das Kontrollversagen nur für diesen Beruf zutreffen würde. Das Erreichen der Schulabschlüsse der Schüler hängt ausschließlich von der Benotung durch ihre Lehrer ab. Die Fachlehrer stehen verständlicherweise unter einem gewissen Druck, im Verhältnis zu ihren Fachkollegen keinen deutlich schlechteren Notendurchschnitt bei ihren Schülern vorzuweisen. Das muss zwangsläufig dazu führen, dass aus ganz menschlichen, persönlichen Gründen die weniger geeigneten und weniger fleißigen Lehrer nach Auswegen suchen, auch ohne das Wissen tatsächlich vermittelt zu haben, dennoch einen passablen Notendurchschnitt präsentieren zu können. Den Schaden davon tragen die getäuschten Schüler und Ausbildungsbetriebe und damit die Allgemeinheit insgesamt. Eine Kontrolle durch eine unabhängige Instanz, ob und inwieweit die geforderten Lehrinhalte bei den Schülern tatsächlich brauchbar angekommen sind, findet nicht statt. Damit wird die erwartete Qualität der schulischen Ausbildung deutlich verfehlt. Auch die Noten in den Zeugnissen stellen für die Ausbildungsbetriebe einen kaum brauchbaren Indikator für die Eignung der Schüler für bestimmte Berufe dar, was schon seit langem von Handwerk und Industrie mit Recht beklagt wird. Ebenso gibt es keine qualifizierte Information an den Gesetzgeber, ob die von ihm geforderten Ansprüche tatsächlich erreicht wurden, so dass für diesen kein zeitnaher Handlungsbedarf erkennbar wird.

Eine wirkliche Kontrolle der Beamten nach dem Willen des Volkes findet also in Wirklichkeit nicht statt. Ein gutes Bespiel dafür ist auch die fehlende Kontrolle unserer Parlamentarier, ob oder wie lange diese tatsächlich an den Plenarsitzungen teilnehmen, wenn sie ihre Sitzungsgelder kassieren. In den Medien wurde darüber ausführlich berichtet.

Von einer wirtschaftlich effizienten und qualitativ anspruchsvollen öffentlichen Verwaltung und einem Bildungswesen, wie es sich die große Mehrheit von uns Bürgern wünscht, sind wir aus den zuvor genannten Gründen immer noch meilenweit entfernt. Wie kann aber ein hohes Maß an Verlässlichkeit darüber erreicht werden, dass die üppig honorierten Beamten für ihren Lohn auch wirklich die von uns Bürgern erwartete Gegenleistung erbringen. Im größten Teil des gesamten nicht öffentlichen Bereichs der Dienstleistungen und der Produktion sind Qualitätssicherungssysteme inzwischen selbstverständlich geworden. Durch deren Struktur mit den darin eingebundenen Kontrollen durch unabhängige Prüfstellen wird ein sehr hohes Maß der angestrebten Leistung sicher erreicht. Ich bin mir absolut sicher, dass dies auch im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen ebenso gut funktionieren würde. Ich selbst habe, zugegebenermaßen auch unter dem Druck großer Kunden wie z.B. Lego-Freizeitparks, für mein eigenes Unternehmen bereits vor 17 Jahren ein solches System entwickelt und eingeführt. Das war mit viel Arbeit verbunden, hat sich aber selbst für ein Unternehmen mit nur 25 Mitarbeitern bestens bewährt und zu den gewünschten qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und Produkten zum Nutzen für die Firma und die Allgemeinheit geführt.

Die Kontrolle der Verwaltung müsste wegen des Interessenkonfliktes bei den Beamten auf eine unabhängige Kontrollkommission unter der Leitung unseres höchsten Repräsentanten, den Bundespräsidenten verlagert werden. Dieser sollte im Sinne von uns Bürgern mit Hilfe eines entsprechenden Qualitätssicherungssystems dafür Sorge tragen müssen, dass sowohl das Beamtendienstrecht verfassungskonform ist und auch die Pflichten, die sich aus dem Beamtendienstrecht ergeben, tatsächlich eingehalten werden.

Stärkung der Wirtschaftskraft

Vertrauen der Bürger auf den eigenen Erfolg

Ich bin der festen Überzeugung, dass nichts die finanziellen Bedürfnisse des Staates besser beeinflussen kann, als in allen Bürgern das Vertrauen zu stärken, dass jeder die Chance hat erfolgreicher werden zu können durch:

  • eigene Leistung, 
  • Risikobereitschaft und 
  • Übernahme von Verantwortung, und dass damit auch eine angemessene Zunahme seines Einkommens verbunden ist.

Nur der Erfolg der Masse der Bürger ist wiederum in der Lage optimal die Mittel bereit zu stellen, die erforderlich sind:

  • um bereits zu Lebensbeginn die Chancen aller Bürger auf ein möglichst einheitlich hohes Niveau anzuheben und damit ein Gefühl von Gerechtigkeit, Zufriedenheit und Zuversicht zu erreichen 
  • um dem Staat die Mittel zur Verfügung zu stellen, die er benötigt, um die von uns erwarteten Gemeinschaftsaufgaben, die wir selbst nicht lösen können, zu erfüllen.

Eigenkapital der Unternehmenden

Kapital ist eine Ressource, die nicht schon dadurch wertschöpfend ist, dass sie wirtschaftlich eingesetzt werden könnte. Ebenso wie eine gute Idee, die zum Patent angemeldet wurde, nicht dadurch wertschöpfend ist, weil sie zum Patent angemeldet wurde. Dadurch wird sie zunächst einmal kostentreibend, durch den Aufwand des Anmeldeverfahrens und die fälligen fortlaufenden stetig steigenden Gebühren. Wertschöpfend wird sie erst, wenn das Patent wirtschaftlich sinnvoll genutzt wird und zu privatem Einkommen geführt hat. Wie alle anderen Ressourcen ist auch Kapital erst dann wertschöpfend geworden, wenn durch deren Einsatz bereits Einkommen erzielt wurde. Das heißt, wenn deren Einsatz dem Produkt oder der Dienstleistung, durch den Käufer ein Wert zugewiesen wurde, der oberhalb der Kosten liegt. Ebenso kann Kapital auch wertmindernd wirken, wenn dessen Einsatz durch Fehleinschätzung nur zu einem geringeren Ertrag geführt hat, als Kosten dafür aufgewendet werden mussten. Aus diesem Grund sollte Kapital, das die Unternehmen benötigen, um investieren zu können, nicht durch Steuern entzogen und durch Bankenkredite ersetzt werden müssen. Das erhöht durch Zinsen und sonstigen Aufwand insgesamt die Kosten und schmälert den wirtschaftlichen Erfolg. Und nur bei größtmöglichem wirtschaftlichem Erfolg kann auch am Ende der Kette der größtmögliche Nutzen für die Allgemeinheit generiert werden. Deshalb sollten die Gewinne der Unternehmenden grundsätzlich nicht versteuert werden aber auch nicht vererbbar sein. Das daraus entstandene, deutlich größere Vermögen sollte erst beim Ableben des Eigentümers treuhänderisch an den Staat fallen, der dieses dem Markt in geeigneter Weise wieder zur Verfügung stellt und die erzielten Einnahmen zur Bewältigung der Gemeinschaftsaufgaben verwendet. Vor dem Tod übertragene Gewinne oder Vermögensanteile ins Privatvermögen sollten, wie jedes andere Einkommen, über die Einkommenssteuer versteuert werden.

Umgang mit dem nicht vererbbaren Vermögen

In der heutigen Zeit, mit immer weniger Nachkommen in den unternehmenden Familien, wird es immer unwahrscheinlicher, dass ein Nachkomme an einer geschäftsführenden Nachfolge interessiert oder geeignet ist, die Unternehmung weiter zu führen. Ich halte es deshalb für falsch zu glauben, dass das Vererben der Betriebsvermögen an die Nachkommen der beste Weg ist, die Wirtschaftskraft der Unternehmen zu erhalten oder gar zu stärken. Des Weiteren führt das Vererben von Betriebsvermögen nicht selten zu erheblichen Konflikten in den Familien. Sollte ein Nachkomme Interesse und möglicherweise, bereits durch Mitarbeit oder Miterleben, die entsprechende oder gar beste Eignung haben, die Unternehmung fortzuführen, dann sollte er ein Vorkaufsrecht auf die Unternehmung erhalten. Durch seine Vorerfahrung bei entsprechender Begleitung durch den Staat, würde er oder sie die besten Chancen im Markt haben. Der Staat könnte in solchen Fällen der Kreditgeber sein und durch eine Art Grundschuldverschreibung das Unternehmen als Sicherheit für sich beanspruchen, wenn der neue Eigentümer seine Verpflichtungen nicht erfüllen könnte.

In diesem Zusammenhang möchte ich von der Gründung des Unternehmens von meinen 2 Brüdern und mir erzählen. Meine Eltern mit ihren 8 Kindern konnten schon aus Gründen der Gerechtigkeit uns kein Geld schenken, um unser Unternehmen aufzubauen. Als bereits ganz zu Beginn unser Vorhaben zu scheitern drohte, liehen unsere Eltern jedem 10.000 DM zu banküblichen Zinsen. Verbunden war das mit der Zusage, uns das Geld als Vorerbschaft zu überlassen, wenn wir bewiesen hätten, dass wir in der Lage wären das Unternehmen so auf die Beine zu stellen, dass wir unsere Familien davon ernähren könnten. Die Banken hätten uns zu dieser Zeit noch keine Mark geliehen. Zum Ende eines jeden Jahres kam dann unser Vater vorbei um die Zinsen abzuholen. Nach vier Jahren hatten wir es dann geschafft unsere Eltern davon zu überzeugen, dass wir mit der eigenen körperlichen und geistigen Leistung in der Lage sind ein wettbewerbsfähiges Unternehmen aufzubauen. Erst jetzt wurde das geliehene Geld zu unserem Eigenkapital. Ich bin unseren Eltern heute noch dankbar dafür, dass sie uns durch diese klare Grenzsetzung vor Leichtfertigkeit und Übermut bewahrt und letztlich dazu befähigt haben, selbst die Verantwortung für unsere wirtschaftlichen Aktivitäten zu übernehmen.

Steuerfreiheit für Unternehmende

Die Steuerfreiheit für Unternehmende würde dazu führen, dass diese kapitalstärker und unabhängiger von Banken sind und würde diese stärker motivieren weiter zu investieren. Das wiederum würde dazu führen, dass mehr und schneller investiert würde und auch mehr in private Einnahmen fließen könnte. Die verstärkten Investitionen würden wiederum dafür sorgen, dass die Betriebsvermögen steigen und beim Ableben der Eigentümer der Wert des gesamten und höheren Betriebsvermögens der Allgemeinheit zugute käme. Wer sowohl die Ressourcen der Allgemeinheit, die persönlichen Ressourcen, als auch die eigene körperliche und geistige Leistung zum Nutzen der Allgemeinheit einsetzt, dürfte dafür nicht durch den Staat mit Steuern demotiviert und gezwungen werden, über Kredite unnötig die Banken zu füttern.

Erst wenn aus der Unternehmung Gewinne zu privaten Verwendung entnommen werden, sollten diese als persönliches Einkommen versteuert werden und bildlich gesprochen, die darin enthaltenen „Lizenzgebühren“ für die Inanspruchnahme der Ressourcen der Allgemeinheit gebührend berücksichtigt werden.

Zuschüsse, Subventionen

Der Staat sollte in wirtschaftliches Handeln nur dann fördernd eingreifen, wenn dies zukunftsorientiert sinnvoll ist. Ich habe im eigenen Unternehmen erfahren, wie unsinnig Subventionen verpufften. Zu Zeiten, als uns Subventionen in der Entwicklung neuer Produkte hätte helfen können, war es uns aus personellen und zeitlichen Gründen nicht möglich, die dafür geforderten Nachweise zu erbringen. Als wir bereits auf gesunden Füßen standen, um den weiteren angestrebten Ausbau des Unternehmens selbst stemmen zu können, erhielten wir dann nennenswerte Zuschüsse, die aber im Nachhinein betrachtet dafür gesorgt haben, dass wir mehr investiert haben als wirtschaftlich sinnvoll oder notwendig gewesen wäre. Denn das Geld der Allgemeinheit auszugeben fällt immer leichter, als das was man sich selbst hat erarbeiten müssen.

Fortlaufende Subventionen sind letztlich nichts anderes als „Sozialleistungen“ an Unternehmen. Der Staat darf aber kein Sozialverein für Unternehmen sein. Hiermit wird die Wirtschaftskraft des Staates als Gesamtes geschwächt.

Alle Subventionen, die dazu beitragen einen unaufhaltsamen Strukturwandel zu verzögern, schaden der Allgemeinheit und sollten daher, auch bei massiven Protesten kleiner Gruppen, möglichst zügig vom Markt verschwinden. Sie verfälschen sowohl den nationalen wie auch den internationalen Wettbewerb. Meist werden diese Subventionen aus „Mitleid“ mit den betroffenen Arbeitnehmern gewährt und aus der Angst der Politiker bei der nächsten Wahl sonst schlechtere Karten zu haben. Tatsächlich können damit aber Probleme betroffener Arbeitnehmer und Unternehmer nicht beseitigt, sondern nur in andere Legislaturperioden oder spätere Generationen zum Nachteil der Allgemeinheit verschoben werden. Wir haben wohl immer noch nicht begriffen, dass wir mit noch so vielen Subventionen des Staates den Wandel von z.B. der handwerklichen Weberei hin zur industriellen Produktion der Stoffe nicht hätten verhindern können. Die ewige Diskussion über den Strukturwandel in der Landwirtschaft und im Kohlebergbau ist fast jedem ebenso präsent, wie die Stützung des Baukonzerns Philipp Holzmann unter Mitwirkung des damaligen Bundeskanzlers Schröder. Wären all die Subventionen, die alleine in diese Bereichen geflossen sind in Zukunftsprojekte geflossen, stünden wir heute deutlich besser da. Die endlichen Ressourcen wie Erdöl, Kohle, Gas, etc. würden dann deutlich sinnvoller für unsere Nachkommen erhalten und die Verschmutzung der Umwelt durch Treibhausgase und Atommüll gebremst und zurückgefahren werden können. Auch einigen Entwicklungsländern würden wir mit dem Abbau von Subventionen in der Landwirtschaft einen viel größeren Dienst erweisen. Ihnen die Produktion von eigenen Lebensmitteln wie z.B. Geflügelfleisch oder Zuckergrundstoffe durch subventioniertes Geflügelfleisch und Zuckerrüben zu erschweren oder gar unmöglich zu machen, verschleudert nicht nur unsere Steuergelder, sondern behindert massiv auch deren Entwicklungsmöglichkeiten.

Tragen wir nicht selbst eine erhebliche Mitschuld an dem wachsenden Druck durch Wirtschaftsflüchtlinge an den Grenzen Europas?

Bildung: kostenlos, in allen beruflichen Lebensphasen

Bisher scheint in den Köpfen der Politiker immer noch viel zu sehr die Vorstellung vorzuherrschen, die Investition in das Bildungswesen sei ein zu großer Kostenfaktor und daher eine kostenlose Bildung für alle nicht sinnvoll finanzierbar. 

Diese Vorstellung halte ich für völlig falsch. Natürlich muss der Staat ein Auge darauf haben, dass die kostenlose Bildung besonders im Zusammenhang mit dem Bafög und dgl. nicht dazu führt, dass sich Menschen auf Kosten der Allgemeinheit ein Leben als Langzeit- oder gar „Dauerstudent“ einrichten können. Politik sollte aber, wie eine Unternehmensstrategie, darauf ausgerichtet sein, mittel- und langfristig das wirtschaftlich Richtige zu bewirken, um dauerhaft effizient zu sein. Unternehmenslenker, die nur daran denken, dass am Ende des „Tages“ die Gewinne stimmen, werden die Zukunft verschlafen. Sie werden es dem Unternehmen unmöglich machen, durch rechtzeitige Investitionen in die Zukunft zu überleben. Kartenspielertricks wie z.B. bei VW, bringen eben nur kurzzeitigen Erfolg. Auch die Politik sollte, in der sich immer stärker wandelnden Arbeitswelt, die Investitionen in die Bildung als eine Aufgabe betrachten, die in der gesamten Lebensarbeitszeit sinnvoll und nötig ist. Und sie täte zum Nutzen der Allgemeinheit gut daran, allen Zielstrebigen zu jeder Zeit die Kosten für die Bildung zu ersetzen. Durch die wachsenden Qualifikationen und die damit zusammenhängenden höheren Einkommen, durch die weitreichendere Nutzung der eigenen Ressourcen und der Ressourcen der Allgemeinheit, würden sich diese Kosten für die Allgemeinheit mehrfach bezahlt machen. Auch würde dann das Argument, dass allein schon wegen der Kosten für die längere und teurere Ausbildung, künftig höhere Einkünfte gerechtfertigt seien, gegenstandslos werden. Zumal bisher die höheren Kosten ohnehin meist nicht von Auszubildenden selbst erbracht werden, sondern von den reicheren Eltern geschenkt werden, was dem Ziel der Chancengleichheit zuwiderläuft. Für die kostenlose Bildung für jedermann brauchen wir aber den politischen Willen, der in der Verfassung verankert sein sollte und strategisch motivierte, denkende und handelnde Staatsbedienstete. Mit ausschließlich auf starre Gesetze verpflichtete, unkündbare und von jeglichem Risiko entbundene Beamte kann dieses Ziel jedoch nicht erreicht werden.

Grundstruktur für rationales Handeln in der WSGD

Rationales Handeln in einer Volkswirtschaft bedarf einer Grundstruktur, die dafür sorgt, dass grundsätzliche rationale Sachverhalte von den Bürgern akzeptiert und festgelegt sind. Dadurch ist es möglich, viele Verständnisprobleme erst gar nicht entstehen zu lassen und immer wieder erneute Grundsatzdiskussionen zu vermeiden. Damit wird auch ein stetes Anwachsen von Gesetzen und Regelungen zur Beseitigung von empfundener Ungerechtigkeit größtenteils im Vorhinein bereits verhindert. Wichtig ist hierfür die Zuordnung, in welchem der folgenden Bereiche die Leistungen der Bürger erbracht werden:

 

1. Dienstleistungen im fürsorglich, sozialorientierten Bereich 

  • Politik 
  • Bildung (Erziehung)
  • Gesundheitswesen 
  • Altersvorsorge 
  • Sicherheit 
  • Gerechtigkeit

Diese Dienstleitungen können sinnvoll nur in einer flexiblen und dynamischen Staatswirtschaft erbracht werden.

 

2. Leistungen im geschäftlich ertragsorientierten Bereich 

  • Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Instandhaltung von Produkten wie z.B. Lebensmittel, technische und chemische Produkte jeglicher Art, etc.
  • kommerzielle Dienstleistungen wie z.B. Handwerksleistungen aller Art, kulturelle und künstlerische Darbietungen, etc.

Diese Dienstleitungen können sinnvoll nur in einer wirtschaftlich effizienten Marktwirtschaft erbracht werden. 

 

Bislang glauben wir noch zu sehr daran, dass Staatswirtschaft und Marktwirtschaft einander eher behindern. Tatsächlich bedingen sie sich aber sehr, damit eine Volkswirtschaft überhaupt funktionieren kann. Ich bin jedoch fest davon überzeugt, dass durch eine flexible und dynamischen Staatswirtschaft in Einheit mit einer wirtschaftlich effizienten Marktwirtschaft eine wirtschaftliche, soziale und gerechte Volkswirtschaft erreicht werden kann, wie die große Mehrheit von uns Bürgern sie befürworten würde.

Die flexible und dynamischen Staatswirtschaft

Für Dienstleistungen im fürsorglich, sozialorientierten Bereich.

Erreichung einer bestmöglichen personellen Ausstattung.

Uns Bürgern ist bewusst, dass man die Leistungen in der öffentlichen Verwaltung und bei öffentlichen Dienstleistungen nicht geschäftlich gewinnorientiert entlohnen kann. Damit würde dann die fürsorgliche, soziale Versorgung von uns Bürgern nicht erreicht. Das kann jedoch nicht bedeuten, dass bei der Entlohnung der Mitarbeiter in diesen Bereichen nicht auch die wirtschaftlichen Aspekte berücksichtig werden müssen, damit keine Steuergelder verschwendet werden. Denn ein Übermaß an mangelnd motiviertem und unterqualifiziertem Personal führt zu vermeidbarem wirtschaftlichem Schaden für uns Bürger. Gleichermaßen führt ein Mangel an motiviertem und qualifiziertem Personal nicht zu der Fürsorge und sozialen Geborgenheit, die wir Bürger von unserem Staat erwarteten. Deshalb sollte hier eine flexible Entlohnung abhängig von vorhandenem und erforderlichem Dienstpersonal dafür Sorge tragen, dass durch eine kontinuierliche Selbstregulierung nicht zu wenig, aber auch nicht zu viel Personal zur Verfügung steht, um die erforderlichen Aufgaben sinnvoll zu bewältigen. Das bedeutet konkret, dass bei Mangel an Personal die Bezahlung für motivierte und qualifizierte Mitarbeiter automatisch soweit ansteigen würde, bis der Bedarf gedeckt ist. Im Gegenzug würde das bedeuten, dass bei einem Übermaß an Personal die Bezahlung für Neueinstellungen abnehmen würde, die am wenigsten motivierten und geeigneten Mitarbeiter abnehmen und keine vermeidbare unsinnige Beschäftigung oder vermeidbare Arbeitslosigkeit die Folge wäre. Der übergroßen Mehrheit von uns Bürgern ist bewusst, dass dies mit dem unflexiblen System unseres heutigen risikoscheuen Beamtentums nicht erreicht werden kann. Die Flut von Gesetzen, mit denen bisher versucht wird, den sich verändernden Gegebenheiten nachzulaufen, verhindert den erforderlichen dynamischen Anpassungsprozess zum Wohle der Allgemeinheit. Ebenso dürfte uns allen bewusst sein, dass in unserer schnelllebigen Zeit ein zu träges Reagieren auf die sich wandelnden Gegebenheiten nur zum Schaden für alle sein kann.

Erreichung kontinuierlicher Kontrolle der Staatswirtschaft durch uns Bürger.

Die gewünschte flexible und dynamische Anpassung kann aber in der Staatswirtschaft nur dann erreicht werden, wenn unsere Bedürfnisse und Wertvorstellungen, die in der Verfassung festgelegt sind, auch tatsächlich umgesetzt werden. Das geht in der erforderlichen Dynamik aber nur, wenn gegen die Eigeninteressen der Beschäftigten in den Verwaltungen und sonstiger mächtiger Gruppen die Umsetzung durch uns Bürger unter Beobachtung steht.

 

Anders als in der Marktwirtschaft, in der über die Konkurrenz und die Preise dies permanent geschieht, findet eine Kontrolle der bisherigen Staatswirtschaft nur alle 5 Jahre bei den Wahlen statt. Und dies auch nur theoretisch, weil sich dann kaum noch Bürger daran erinnern werden, in welchen Punkten die Vorgaben der Verfassung verletzt wurden. Fernerhin lässt sich das auch nicht mit einem Kreuzchen auf dem Wahlzettel wirksam zum Ausdruck bringen. Eine wirksame Kontrolle der Staatswirtschaft können wir Bürger nur ausüben, wenn wir die Handlungen des Staates unmittelbar wahrnehmen und verstehen. Dann erst sind wir in der Lage, die Handlungen zu bewerten und ggf. unmittelbar darauf zu reagieren.

 

Realistischer Weise werden wir aber nur dann reagieren, wenn der Staat uns ganz persönlich unsere Freiheitsrechte beschneidet oder entgegen unserer Einsicht in unseren Geldbeutel greift. Benötigt der Staat zur Erfüllung seiner von uns auferlegten Pflichten mehr Einnahmen, dann sollte wir ihn dazu verpflichten, dies mit offenem Visier, durch Begründung einer Erhöhung der Einkommenssteuer, von uns unmittelbar einzufordern. Eine heimlich verdeckte deutlich teurere Finanzierung über Banken sollte ausgeschlossen werden. Denn, wie wir alle wissen, erleichtert die Finanzierung über die Banken nicht erwirtschaftete Wahlversprechen, und damit die Staatsverschuldung zu unseren und zu Lasten unserer Nachkommen. Wählerwirksame, aber kontraproduktive Wahlgeschenke wären in einem solchen System, in Form von Staatsverschuldung, nicht mehr praktikabel.

Die wirtschaftlich effiziente Marktwirtschaft

Im geschäftlich, ertragsorientierten Bereich.

 

Wir Bürger verstehen, dass soziale Bedürfnisse nicht geschäftlich, ertragsorientiert gelöst werden können. Ebenso verstehen wir aber auch, dass nur durch die Preis- Qualitätsvergleiche von uns Bürgern die selbstregulierenden Kräfte in einer Marktwirtschaft zügig und sicher funktionieren. Wir selber sorgen so dafür, dass alle Waren und Dienstleistungen zum Wohl der Allgemeinheit zu den günstigsten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden können. Das hat der ehemalige Wirtschaftsminister und Vater des Wirtschaftswunders nach dem 2. Weltkrieg, Ludwig Erhard, richtig erkannt. Der bisher immerwährende Versuch, die Verantwortung für fürsorgliche und soziale Belange diesem Bereich aufzuerlegen, hatte nur zur Folge, dass fürsorglich und sozial sensible Unternehmer zusehends vom Markt verschwanden und die rein kapitalistisch orientierte Konkurrenz über die günstigeren Preise immer mächtiger werden konnte. Fernerhin kamen die Fürsorge und die sozialen Leistungen dann nicht allen zugute, sondern nur denjenigen, die ohnehin das Glück hatten, einen entsprechend bezahlten Arbeitsplatz zu haben. Was also vielleicht gut gemeint war, hatte aber genau die entgegengesetzte Wirkung. Und das will die übergroße Mehrheit der Bürger nicht. Deshalb sollten die fürsorglichen und sozialen Belange vollständig dem Bereich der flexiblen und dynamischen Staatswirtschaft zugeordnet sein.

Grundsätzlich gilt:

Gesetzliche Regelungen für die Marktwirtschaft entgegen der wirtschaftlichen Vernunft sind stets zum Scheitern verurteilt und führen dauerhaft zu einer stetig wachsenden Bürokratie zum Nachteil eines jeden Bürgers.

Jeder Bürger handelt zum eigenen Vorteil nach der wirtschaftlichen Vernunft. Er kauft da ein, wo es für ihn am günstigsten ist. Kann das dann für Arbeitgeber anders sein? Selbst Beamte, denen man allgemein keine besondere wirtschaftliche Kompetenz zuschreibt, handeln im Eigeninteresse nach der wirtschaftlichen Vernunft. Anders wären die mannigfachen Privilegien, die sich das Beamtentum „erwirtschaftet“ hat, nicht zu erklären. Hätte ich rechtzeitig von diesen Privilegien gewusst, wäre ich aus wirtschaftlicher Vernunft besser Beamter als Unternehmer geworden.

In der WSGD wird durch die klare Zuordnung der Probleme zu einer flexiblen und dynamischen Staatswirtschaft einerseits und einer wirtschaftlich effizienten Marktwirtschaft andererseits eine wirkliche soziale Marktwirtschaft mit bestmöglichem Nutzen für Jedermann erreicht.

Prekäre (unsichere) Einkommensverhältnisse

Einordnung der unsicheren Einkommens- und Beschäftigungsverhältnisse.

Bewertung:

1 = absolut unvertretbar hoch

6 = diskriminierend gering

7 = Ausbeutung

Fußnoten der Lobby:

1 Beamtenbund

2 ÖTV

3 + 4 Gewerkschaften

5 Standesvertretungen und Verbände



Auch wenn die Bewertungen die ich vorgenommen habe von Anderen auch etwas anders gesehen werden können, so zeigt die Einordnung dennoch folgendes ganz deutlich:

  • Längerfristige prekäre Beschäftigung gibt es fast ausschließlich da, wo die Bevölkerungsgruppe 
    • nicht oder nur gering im Parlament vertreten ist 
    • über keine oder kaum eine Lobby verfügt, Einfluss zu nehmen oder sich außerhalb von Wahlen Gehör zu verschaffen. 
  • dass es für diese Gruppen keine reelle Chance gibt 
    • im Parlament angemessen vertreten zu sein 
    • eine Lobby aufzubauen, um entsprechenden Einfluss nehmen zu können 
  • dass die privilegierteren Bevölkerungsgruppen keine ausreichende Motivation und Sensibilität haben, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen. Den immer wieder halbherzigen Willenserklärungen der Politiker folgen deshalb auch keine Taten 
  • dass die Verantwortung für das Übermaß an prekärer Beschäftigung nicht den Unternehmenden angelastet werden kann, die stets den marktwirtschaftlich günstigsten Weg im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten suchen müssen, um konkurrenzfähig sein zu können. Nur so können sie sichere Arbeitsplätze erhalten oder schaffen.

Die ausufernde Zeitarbeit (Leiharbeit)

Die Entstehung der ersten Leiharbeitsfirma datiert 1948 in den USA. Der ursprüngliche und auch sehr sinnvolle Hintergrund war, Arbeitnehmer, die aus welchen Gründen auch immer für relativ kurze Zeit ausfielen oder nur zeitlich beschränkt benötigt wurden, durch Leiharbeiter ersetzen zu können. In Deutschland führte allerdings eine Gesetzgebung entgegen der wirtschaftlichen Vernunft dazu, dass die Zeitarbeit vor allem für größere Unternehmen weit über den ursprünglichen Zweck hinaus zur wirtschaftlicheren Alternative gegenüber der regulären Beschäftigung wurde. Daraus entstand zwangsläufig eine steigende Anzahl prekärer Beschäftigungsverhältnisse. Die Leidtragenden sind vor allem die Arbeitnehmer, die deshalb keine Festanstellung mehr finden können. Aber auch diejenigen stehen unter Druck, die mit der Angst leben, ihre Festanstellung zu verlieren.

Das grundsätzliche Problem

In der realen Welt ist es nun mal so, dass das, was gut gemeint ist, nicht selten genau das Gegenteil bewirkt. Ich denke da eine Anekdote von Lothar Späth, der erzählte, dass in China eine Schlangenplage damit bekämpft wurde, dass jeder Bürger, der einen Schlangenschwanz (für eine getötete Schlange) ablieferte, dafür vom Staat einen gewissen Geldbetrag erhielt. Aber die Schlangenplage verschärfte sich massiv. Die Bürger begannen Schlangen zu züchten, um damit Geld zu verdienen. (Lothar Späth: Ehemaliger Ministerpräsident von Baden Württemberg. Danach Geschäftsführer der Jenoptik GmbH)

Leider haben zu viele Verantwortliche in Politik und Gesellschaft noch nicht erkannt, dass alle gesetzlichen Regelungen, die der wirtschaftlichen Vernunft zuwiderlaufen, folgende Wirkungen haben:

  • jeder wirtschaftlich vernünftig denkende Mensch versucht soweit irgend möglich, diese Gesetze zu umgehen, was zur Folge hat 
    • dass der Gesetzgeber versucht, durch weitere Gesetzte und Verordnungen die Umgehungsmöglichkeiten weiter einzuschränken 
    • dass dann ein weiterer Aufbau einer Bürokratie erforderlich ist, um die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen auch zu überwachen, damit sie überhaupt wirksam werden 
    • dass der Kreislauf nicht endender öffentlicher Diskussionen und weiterer wachsender Bürokratisierung in Gang gesetzt ist 
  • dass für alle Bürger 
    • kein wirklicher Nutzen zu spüren ist, sondern staatliche Gängelung empfunden wird und 
    • damit die Wut auf die Politiker und die Verwaltung angeheizt wird. 

Auch die ausufernde Zeitarbeit hat ihre Ursachen in Gesetzen für die Marktwirtschaft, die soziale Probleme lösen soll, die aber nur über die Staatswirtschaft lösbar sind, weil sie der marktwirtschaftlichen Vernunft zuwiderlaufen.

Nicht die herzlosen Unternehmer haben die ausufernde Zeitarbeit herbeigeführt, sondern unsere Volksvertreter, die nicht verstanden haben, den ursprünglichen Zweck der Zeitarbeit durch fürsorglich, sozialorientierte Staatswirtschaft zu erhalten.

Kündigungsschutz, unkalkulierbare Abfindungen, Arbeitsgerichtsprozesse

Kein Arbeitgeber hat ein Interesse daran, einen Arbeitnehmer, der eingearbeitet ist zu entlassen, wenn er sinnvolle Arbeit für ihn hat. Ein regulär beschäftigter Mitarbeiter wäre in jedem Fall die günstigere Alternative zu einem Leiharbeiter, wenn nicht durch gesetzliche Vorschriften die wirtschaftliche Vernunft ausgehebelt würde. Unter sonst wirtschaftlich gleichen Bedingungen ist der regulär beschäftigte Arbeitnehmer immer die kostengünstigere Alternative, weil die erheblichen Zusatzkosten für die Leistungen der Zeitarbeitsfirma nicht anfallen. Der wirtschaftlich denkende Arbeitgeber wird nie bereit sein, diese unnötigen Kosten zu tragen. Das bedeutet, dass diese Kosten durch einen geringeren Lohn auf dem Arbeitnehmer hängen bleiben. Die gesetzlich verordneten ungleichen Kündigungsfristen, die unkalkulierbaren Kosten für Abfindungen und die vielen Arbeitsgerichtsprozesse bei Kündigungen, besonders durch Arbeitnehmer mit Rechtsschutzversicherungen, sorgen dafür, dass in der Summe die Zeitarbeit in vielen Bereichen für die Arbeitgeber günstiger ist, als ein reguläres Arbeitsverhältnis. Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Gesetzgeber mit dem Kündigungsschutz Positives für die Schwächeren erreichen wollte. Das Ergebnis zählt. Beim Blick auf die Tabelle unter 7.1 kann ich mich jedoch des Eindrucks nicht erwehren, dass der bestehende Kündigungsschutz nur mit der Macht des Beamtentums im Parlament möglich war. Das schlechte Gewissen wegen der eigenen 100%igen Sicherheit vor Arbeitsplatzverlust könnte dafür der ausschlaggebende Faktor gewesen sein. (Gegen den Willen des Beamtentums konnten diese Gesetze nicht entstehen.)

Für große Unternehmen sind diese Faktoren im Wesentlichen für die Konkurrenzfähigkeit bedeutsam. Für Kleinunternehmer können diese Faktoren zur Folge haben, dass bei auftretender Zahlungsunfähigkeit durch vorübergehenden Auftragsmangel ihr gesamtes Lebenswerk zerstört wird und sie in Armut geraten. Gerät ein solches Unternehmen in die Zahlungsunfähigkeit, z.B. weil öffentliche Auftraggeber ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen oder vorübergehender Auftragsmangel besteht, sind Entlassungen nicht mehr abwendbar. Bei der Entlassung langjähriger treuer Mitarbeiter kommen dann zu der Fälligstellung der Bankdarlehen auch noch die Lohnforderungen der Mitarbeiter über einen Zeitraum von bis zu 7 Monaten hinzu. Der Verlust des Unternehmens und des Privatvermögens ist wegen der Bürgschaften gegenüber den Banken dann nicht mehr zu verhindern. Kann es da wirklich verwundern, wenn auch immer mehr Kleinunternehmer darüber nachdenken, wie man im Zusammenspiel mit Unternehmerkollegen reguläre Beschäftigung durch dauerhafte Zeitarbeit ersetzen kann, um dieses Risiko zu minimieren. Denn für diese Unternehmen gibt es keinen „Bundeskanzler Schröder“ als Helfer in der Not, der die Staatsverschuldung von uns Bürgern erhöht um das Unternehmen und seine Beschäftigten zu retten.

Ich bin übrigens der Meinung, dass der bestehende Kündigungsschutz das Gleichbehandlungsprinzip verletzt. Der Kleinunternehmer muss bei langjährigen Mitarbeitern eine Kündigungsfrist von einem Monat akzeptieren, wenn dieser zu einer besser bezahlten Stelle wechseln will. Der Arbeitgeber, der dem Mitarbeiter lange Jahre eine Arbeitsstelle gesichert hat, muss ihm aber eine Kündigungsfrist von bis zu 7 Monaten einräumen. Selbst dann, wenn er dadurch selbst zum Soziallhilfeempfänger wird.

Behebung des Problems

Wie die große Mehrheit von uns Bürgern bin ich der Meinung, dass kein Bürger in Not geraten darf, weil ein Arbeitgeber keine oder nicht genügend sinnvolle Beschäftigung mehr für einen Mitarbeiter hat. Dies aber grundsätzlich als Schuld oder Versagen des Arbeitgebers anzusehen und ihm die Lasten an den Hals zu hängen, die sich daraus für seine Mitarbeiter ergeben, halte ich für in höchstem Maße ungerecht. Wäre es nicht dann ebenso gerecht, wenn ein Politiker, der durch eine nicht vorhersehbare Fehlentscheidung Schäden für uns Bürger verursacht, auch mit seinem Privatvermögen haften müsste? Ich bin mir ganz sicher, dass in beiden Fällen die große Mehrheit damit einverstanden wäre, dass die Lasten, die sich daraus ergeben, in einer fürsorglichen und sozialen Staatswirtschaft, durch Beteiligung der Allgemeinheit erträglich gehalten würden. Bei Arbeitsmangel wäre eine einheitliche Kündigungsfrist von einem Monat unter den voraus genannten Bedingungen dann für beide Seiten ein gute Lösung. Durch eine sinnvolle Kurzarbeit könnten Überreaktionen vermieden und die Vernichtung der Betriebserfahrung der Mitarbeiter verhindert werden. Ich bin mir sehr sicher, dass der Nutzen, der aus einem solchen System geschöpft würde, größer wäre als die Kosten, die die Allgemeinheit zu tragen hätte.

Verleihbare Zeitarbeiter würden für Zeitarbeitsfirmen „Mangelware“ und deren Preis steigen. Damit würde dann die Zeitarbeit den wirklich gewollten sinnvollen Zweck erfüllen. Die Arbeitgeber würden die Zeitarbeit auch dann nur noch in Anspruch nehmen, wenn tatsächlich Not am Mann/Frau ist.

Der größte Anteil an prekären Arbeits- und Einkommensverhältnissen würde der Vergangenheit angehören.