Gerechtes Einkommen


Grundsätzliches

Ich bin der Überzeugung, dass sowohl in den Köpfen der Regierenden, ganz gleich aus welcher politischen Richtung sie kommen, immer noch die Meinung vorherrscht, es sei ihre Aufgabe für ein Recht zu sorgen, dass die erwirtschafteten Vermögen gerechter verteilt werden, um damit die negativen Emotionen der ärmeren Bürger einzudämmen. Das halte ich für einen völlig falschen Ansatz. Wäre es nicht sehr viel sinnvoller sich intensiv damit zu befassen, wie ein gerechter Erwerb organisiert werden könnte, um damit das Arm-Reich-Problem und die negativen Emotionen der Bürger erst gar nicht entstehen zu lassen? Hätte man denn in der Vergangenheit nicht auch sehr viel besser einen erheblich größeren Anteil an finanziellen und geistigen Ressourcen dazu verwenden müssen, um die Ursachen der Kriege zu bekämpfen und deren katastrophalen Schäden zu verhindern und das unsägliche Leid der Betroffenen zu vermeiden?

Werden durch eine neue Verfassung verbindliche Rechtsgrundlagen geschaffen, die ungerechten Erwerb weitgehend verhindern, könnte der größte Anteil der Kosten in Politik und Verwaltung für eine gerechtere Verteilung bereits im Voraus vermieden werden. Die Verteilungskämpfe im Volk mit den damit einhergehenden negativen Emotionen gegenüber den Politikern und Reichen und die Kosten für den Staat wären dann bereits auf ein Mindestmaß reduziert.

Aus Sicht der Chancengleichheit für alle Bürger ist das Erbrecht wohl das einleuchtendeste Beispiel für ungerechten Erwerb. Es wird keiner in Abrede stellen können, dass Nachkommen aus Familien, die nichts vererben können, nicht die gleichen Chancen haben wie diejenigen, die Millionen oder gar Milliarden erben. Selbst dann nicht, wenn sie über weitaus bessere geistige und körperliche Fähigkeiten verfügen. Ich habe sehr wohl Verständnis dafür, wenn Eltern sagen „Mein Kind soll es einmal besser haben“ und damit vorwiegend deren finanziellen Aspekt im Blick haben. Für sehr viel verantwortungsvoller hielte ich es jedoch, zum Wohle seiner Nachkommen dafür einzutreten, dass „Unser aller Kinder möglichst die gleiche Chancen haben, dass es ihnen einmal gut geht“. Damit wäre der Blick sehr viel stärker auf das Leben der eigenen Kinder in einer friedlichen Umwelt gelegt und die Achtung unserer Kinder vor uns sehr viel sicherer, als wenn wir ihnen möglichst große Vermögen in feindlicher oder gar kriegerischer Umwelt hinterlassen.

Natürlich ist mir bewusst, dass die Politik nie in der Lage sein wird ein Recht zu schaffen, das allen Bürgern das absolute Gefühl von gerechtem Einkommen geben kann. Aber dennoch bin ich fest davon überzeugt, dass das vorrangige Bemühen um gerechten Erwerb sehr viel sinnvoller ist, als das Bemühen um die gerechte Verteilung von Vermögen, das zwar nach Recht und Gesetz erworben wurde aber dennoch sehr ungerecht war. Denn für jeden ist es sehr viel einfacher gerechtem Erwerb zuzustimmen, als wenn man ihm von seinem unbewusst zu Unrecht Erworbenen etwas wegnehmen will. Denn wer ist schon bereit, sich einzugestehen etwas erhalten zu haben, was anderen zugestanden hätte.

Erklärung von Begriffen einer WSGD

Nach der Herkunft:

Nach der Verwendung:

Durch welche Faktoren wird Einkommen im Wesentlichen beeinflusst?

Die Diskussion über gerechte Einkommen ist müßig, solange keine einigermaßen begründete Vorstellung davon benannt werden kann, was man konkret darunter versteht. Eine solche Vorstellung kann aber nur dann beschrieben werden, wenn ein Bewusstsein dafür vorhanden ist, durch welche Faktoren Einkommen im Wesentlichen beeinflusst wird.

Das Einkommen der einzelnen Person wird im Wesentlichen beeinflusst durch:

  • ihre geistige und körperliche Leistung 
  • die Nutzung ihrer selbst erarbeiteten Ressourcen 
  • die Nutzung geerbter oder geschenkter Ressourcen
  • die Nutzung verfügbarer Ressourcen der Allgemeinheit 
  • die Ausübung von Macht über die weniger Mächtigen.

Betrachtet man die Leistungsfähigkeit des Einzelnen unter diesen Gesichtspunkten, so dürfte schnell deutlich werden, dass in aller Regel eine einzelne, selbst eine hoch intelligente und körperlich top fitte Person kaum imstande ist, alleine mit ihren geistigen Fähigkeiten und ihrer körperlichen Arbeit, mehr als das dreifach einer durchschnittlich begabten Person, bei gleicher Arbeitszeit, über einen längeren Zeitraum zu erarbeiten. Das lässt die menschliche Natur, ohne Nutzung bestehender Ressourcen oder die Ausübung von Macht über andere schlichtweg nicht zu. Betrachtet man also diesen Aspekt alleine, so könnte das Einkommen eines äußerst Begabten im Verhältnis zum durchschnittlich Begabten nicht mehr als dreifach so hoch sein. Bei wirklicher Chancengleichheit aller Bürger könnte also zu Beginn des Arbeitslebens der Einkommensunterschied kaum größer als 3:1 sein. Das kann sich jedoch mit zunehmendem Alter, durch bereits erarbeitete Ressourcen verändern, ohne damit ungerecht zu werden.

Ich sähe noch keine wirkliche Ungerechtigkeit darin, wenn die Einkommen aus der Nutzung der Ressourcen der Allgemeinheit spätestens beim Ableben der Menschen der Allgemeinheit wieder zur Verfügung stehen müssten, also zu 100% versteuert würden. Die Ressourcen der Allgemeinheit sind lediglich eine Leihgabe der Allgemeinheit, mit der durch eigene körperliche und geistige Leistung Einkommen erwirtschaftet und persönliche Ressourcen aufgebaut werden können.

Fernerhin wird ein gerechtes Einkommen sehr stark beeinträchtigt durch die Ausübung der Macht der Mächtigeren über die weniger Mächtigen, unabhängig von ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit oder Leistungsbereitschaft. Ich bin mir ganz sicher, dass es dem Willen der übergroßen Mehrheit der Bevölkerung entspricht, dass die Regierungen bezüglich der Einkommen dazu verpflichtet werden, die Ausübung von Macht über die weniger Mächtigen soweit irgendwie möglich einzuschränken. Zu den Mächtigeren zähle ich nicht nur die wirtschaftlich und politisch Mächtigeren, sondern auch alle diejenigen, die in der Lage sind z.B. durch traditionell oder religiös bedingte Vorstellungen emotionalen Druck auf das Einkommen der Menschen auszuüben. Hierzu zähle ich z.B.:

  • den berufstätigen Teil einer Familie oder Lebensgemeinschaft, der rechtlich immer noch Eigentümer seines gesamten Verdienstes ist und dieses nicht rechtsverbindlich mit dem Partner teilen muss, der die Arbeiten im privaten Bereich übernimmt und so den Verdienst des anderen erst ermöglicht. 
  • die älteren, mitunter hilfsbedürftigen Familienmitglieder, die ihre Nachkommen emotional dazu nötigen, ihnen zu Diensten zu sein, ohne sie dafür angemessen entlohnen zu müssen, soweit ihnen das möglich ist. Sie dürfen sich aber offen halten, wem sie einmal ihr Vermögen vererben. 
  • Die Kirchen, die sogar mit Hilfe des Staates uns Bürger zumindest emotional dazu zwingen, Gegenleistung unser Einkommen mit ihnen zu teilen. Hier geschieht dies besonders raffiniert. Bei den Gläubigen, die ohne ihre eigene Zustimmung seit der Taufe der Kirche angehören, durch die Kirchensteuer und die Subventionen des Staates. Bei allen Nicht-Mitgliedern nur durch die Subventionen des Staates, die aber aus den Steuern Allgemeinheit finanziert werden.

Was versteht man unter gerechtem Einkommen?

Mir fällt es bis heute immer noch schwer zu verstehen, dass der reale Bruttolohn, den sich ein abhängig Beschäftigter erarbeitet, immer noch nicht als Bruttolohn verstanden wird . Es wird immer noch so getan, als ob die Anteile, die die Arbeitgeber in die Versicherungen wie Altersversorgung, Krankenversicherung, etc. einzahlen, ein soziales Geschenk der Arbeitgeber wären. Kann in einer aufgeklärten Zeit wie der heutigen wirklich noch irgendjemand daran glauben, dass diese Beiträge wirklich ein Geschenk des Arbeitgebers sind, das er sich selbst erarbeitet hat und gnädiger Weise an seine „Untertanen“ in sozialer Verantwortung verschenkt? Das erinnert doch sehr an die Denkweisen vergangener Jahrhunderte. Und dennoch streiten die Gewerkschaften, die Arbeitgeber und die Politik immer noch darum, wer wie viel davon zu bezahlen habe. Die Arbeitgeberanteile sind in Wirklichkeit nichts anderes als Anteile des realen Bruttolohnes = Gesamteinkommen. Dies ist der persönliche Erfolg den der Arbeitnehmer erwirtschaftet hat.

Behauptet nun jemand, dass dies zwar kein Geschenk sei, sondern eine soziale Leistung, die in der Verantwortung des Unternehmenden zu erbringen sei, dann stempelt man damit jeden Arbeitnehmer zum Empfänger von Sozialleistungen ab und bescheinigt ihm damit die Unfähigkeit seinen Lebensunterhalt selbst verdienen zu können. Andererseits bescheinigt man dann den Arbeitgebern, neben der staatlichen Einrichtung, eine Art 2. Sozialamt zu sein. Ich glaube jeder wird verstehen, dass man mit dieser Sichtweise beiden Seiten nicht gerecht wird.

 

Jeder sollte eigenverantwortlich selbst entscheiden können, ob und in welcher Art er sich über die Grundversorgung für ein menschenwürdiges Leben hinaus, entsprechend seines frei verfügbaren Einkommens auch höher privat absichern will, um höhere Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit, Krankheit, Pflege und Rente in Anspruch nehmen zu können. Jeder sollte also selbst entscheiden können, wieviel Wert er auf einen abgesicherten Lebensstandard oberhalb eines menschenwürdigen Lebens legt. Mit den entsprechend höheren Kosten für die medizinischen Leistungen würden dann, wie schon bisher in der privaten Krankenversicherung, auch der Fortschritt für die kostspieligen Entwicklungen von neuen Medikamenten und der Medizintechnik unterstützt, die letztlich, wie auch schon jetzt, der Allgemeinheit wieder zugute kämen.

Auf der zuvor beschriebenen Grundlage will ich einmal versuchen den Begriff des gerechten Einkommens zu definieren:

  • Grundsätzlich sollte als Ausgangspunkt für ein gerechtes Einkommen festgeschrieben sein, dass jedem Bürger, der in seinem Berufsleben in Vollzeit arbeitet, zumindest ein verfügbares Einkommen zusteht, das ihm ein Leben ohne Armut bis zu seinen Ableben ermöglicht. Eine von der großen Mehrheit der Bürger akzeptierte Armutsdefinition wäre hier sicher eine wesentliche Voraussetzung. 
  • Darüber hinaus sollte jeder Bürger das Recht haben, entsprechend seiner individuellen Fähigkeiten und Begabungen, durch seine körperlichen und geistigen Leistungen, der Nutzung der durch ihn erarbeiteten Ressourcen und der Nutzung der Ressourcen der Allgemeinheit, jedes höhere Gesamteinkommen zu erzielen. 
  • Für das gerechte verfügbare Einkommen würde hiervon dann die Einkommenssteuer abgezogen.

Der Lohn der Arbeit

Entlohnung der geleisteten Arbeit für alle abhängig arbeitenden Bürger.

Von dem Recht auf eine gerechte angemessene Entlohnung für alle geleistete Arbeit sind wir noch meilenweit entfernt. Das wird sich auch nur dann ändern können, wenn zumindest die im Grundgesetz garantierten Rechte nach Art. 3 „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ und Art. 6 „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“ auch bezüglich der Entlohnung ernst genommen werden. Damit meine ich aber keineswegs, dass jede Arbeit gleich entlohnt werden soll. Eine Gleichmacherei würde letztlich, wegen fehlender Motivation zur Leistung, nur zum Schaden aller sein.

Ich bin der Meinung, dass wir Bürger für alle regulären nicht unternehmerischen Arbeiten, die wir für andere leisten müssen, ein Recht auf angemessene Entlohnung haben sollten. Dies gilt ganz besonders für die Arbeiten, die dazu dienen, systemrelevante Bereiche nicht Stück für Stück ins Straucheln geraten zu lassen. Mit ein wenig Weitsicht kommt man an der Erkenntnis nicht vorbei, dass unsere Nachkommen viel systemrelevanter sind als z.B. die Banken. Dabei müssten beim Blick auf die Alterspyramide bei jedem Politiker schon lange die Alarmglocken läuten.

Bisher wird das Recht auf eine Entlohnung der geleisteten Arbeit aber nur Bürgern zugestanden, die sich vorwiegend frei für die zu verrichtende Arbeit entscheiden können. Diejenigen aber, die von staatlicher Seite her verpflichtet sind Arbeiten für andere zu leisten, wird ein Recht auf Entlohnung verweigert. Hierzu zählen vor allem die Arbeiten, die Bürger verrichten müssen, die eigene oder adoptierte Kinder zu versorgen haben und deshalb auch nicht oder nur begrenzt in der Lage sind, sonstige „reguläre“ Arbeiten zu verrichten. Die bisherigen staatlichen Leistungen sind aber nur Sozialleistungen und können nicht als Lohn für diese Arbeiten bezeichnet werden, sondern dienen vorwiegend dazu, sich an den sonstigen Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten für die Nachkommen zu beteiligen. Damit wird diesen Bürgern nicht nur ein gerechter Lohn verweigert, sondern auch die damit einhergehende notwendige finanzielle Anerkennung ihrer Leistungen für das Gemeinwohl, die gebührende soziale Achtung und das berechtigte Gefühl einer sinnvollen Selbstverwirklichung. Damit wird staatlicherseits grob fahrlässig in Kauf genommen, dass durch den dadurch ausgelösten Rückgang der Ressource Mensch die ursprüngliche Bevölkerung auszusterben droht. Zunächst einmal müssen aber immer weniger arbeitende Bürger immer mehr Ältere unterhalten, mit den bekannten Folgen für die Altersversorgung. Die Kluft zwischen den Armen und Reichen wird immer schneller immer größer. (Immer weniger Kinder erben immer größere Vermögen).

Hier wird gnadenlos auf der emotionalen Bindung der Eltern zu ihren Kindern herumgetrampelt. Diese Bürger können nicht durch die Macht einer Gewerkschaft mit Streik drohen. Und würden sie wirklich durch Streik die Arbeit einstellen, würden ihnen die Kinder weggenommen und in ein Heim gesteckt. Sie selbst würden wegen Vernachlässigung angeklagt und möglicherweise hinter Gitter gebracht. Den Eltern unserer Nachkommen werden lediglich Sozialleistungen gewährt. Sie haben aber kein Recht auf eine menschenwürdige Entlohnung für ihre zu leistende Arbeit gegenüber denjenigen, die von dieser Arbeit profitieren. Dies sind die Allgemeinheit und ganz besonders die Kinderlosen, deren Renten von den Kindern zu zahlen sind. Letztlich sind die Eltern und ihre Kinder der systemrelevanteste Faktor in der Gesellschaft überhaupt. Welche rein finanziellen Lasten Eltern zu tragen haben wird deutlich, wenn man ernsthaft darüber nachdenkt, welche Kosten auf die Allgemeinheit übergehen, wenn die Eltern z.B. durch einen Unfall ums Leben kommen.

Die bereits überdeutlich spürbaren Folgen der Missachtung der Systemrelevanz der Nachkommen werden ohne entsprechende Festlegungen in einer Verfassung nicht behoben werden können. Der hilflose Versuch der Regierenden, sich mit immer neuen Trostpflastern von Legislaturperiode zu Legislaturperiode zu hangeln, kann weder eine Lösung des Problems der Alterspyramide sein, noch die gewünschte Chancengleichheit auch nur annähernd erreichen. Von einem besonderen Schutz der Familien durch den Staat kann bis heute wirklich nicht gesprochen werden.

Aber wie sagte schon der sonst so kluge alte Adenauer so erschreckend ironisch, mit Blick auf das Grundgesetz und die Legislaturperioden: „Wat interessiert misch die Zukunft, isch muss erst mal die nächsten Wahlen jewinnen“

Vergleichbarkeit der Entlohnung

Die Möglichkeit, über eine gerechte Entlohnung zu diskutieren, bleibt so lange für uns Bürger unmöglich, solange nicht eine einigermaßen überschaubare Vergleichbarkeit hergestellt ist.

Ein Vergleich der Entlohnung von Volksvertretern, Beamten, Beschäftigten im Öffentlichen Dienst und Beschäftigten in der freien Wirtschaft ist nicht einmal näherungsweise möglich. Selbst den intelligentesten Experten ist es nicht möglich, hier ein einigermaßen brauchbares Ergebnis zu präsentieren, das von der Bevölkerung verstanden und akzeptiert werden könnte. Da ist das Misstrauen verständlich, das jede Gruppe auf eine andere hat, dieser gegenüber benachteiligt zu sein. Nicht ohne Grund wird man keine Gruppe finden, die das Gefühl hat, privilegiert zu sein. Zumindest wird dies keine Gruppe öffentlich eingestehen, weil ein Nachweis nicht möglich ist. Dies löst in der Bevölkerung unnötigerweise überzogenes Misstrauen bei vielen Fragen aus wie beispielsweise:

  • Sind die Pensionen der Beamten in der Höhe gerechtfertigt? 
  • Sind die mannigfachen Privilegien der Beamten gerechtfertigt und vertretbar? 
  • Ist ein Lohn-Streik im öffentlichen Dienst begründet, oder eine Erpressung der Öffentlichkeit? 
  • usw., usw.. 

Vergleicht man z.B. die Pensionen der Beamten mit den Renten, dann sieht das aus wie eine schreiende Ungerechtigkeit. Dennoch ist niemand in der Lage, dies im Gesamtzusammenhang der Einkünfte der Beamten nachvollziehbar zu beweisen, weil kein brauchbarer Vergleichsmaßstab vorhanden ist. Überschaubare Vergleiche sind nur dann möglich, wenn darin alle einkommensrelevanten Faktoren mit in die Waagschale geworfen werden können wie: Leistungsgerechter Lohn, sonstige Zuwendungen und Vergünstigungen, Krankenversicherung, Altersversorgung, Ruhestandsalter etc. und nicht zu vergessen die Haftung des Staates bei Schäden durch Fehler und die Beschäftigungssicherheit durch Unkündbarkeit.

Durch eine Entlohnung in einem einheitlichen System könnte ein entscheidender Beitrag dazu geleistet werden, dass Vertrauen von uns zu stärken, dass der in Art. 3 des Grundgesetzes genannte Anspruch „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ vom Staat ernst genommen wird. Mit Gleichmacherei hat das aber wirklich nichts zu tun. Mir hat noch niemand erklären können, warum es heute noch sinnvoll, nötig, oder gerecht sein soll, einen systematischen Unterschied zwischen der Entlohnung von Beamten, öffentlichem Dienst und der in der freien Wirtschaft Beschäftigten zu machen. Die immer wiederkehrenden, zig-fachen öffentlichen Diskussionen über diese Thema machen jedoch deutlich, dass dies nicht dem Willen der großen Mehrheit entspricht. Auch die nicht enden wollenden Witze über die Beamten sind nur ein Ventil für den Unmut der Bevölkerung. Und die damit ausgedrückte Geringschätzung macht den Beamten das Leben nur unnötig schwer.

Muss jede Arbeit belohnt werden?

Würde man diese Frage über eine Volksbefragung entscheiden lassen, ohne deren Auswirkungen ebenfalls transparent zu machen, dann ergäbe das Mehrheiten wie bei den Volkskammerwahlen in der damaligen DDR für ein „Ja“.

Meine Antwort ist eindeutig „Nein“!

Stellt man mir jedoch die Frage ob jede sinnvolle und erforderliche Arbeit belohnt werden müsste, bei der auch die menschlichen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekte gebührend mit berücksichtigt werden, dann ist meine Antwort ein eindeutiges „Ja“!

Ein gutes Beispiel dafür, dass nur sinnvolle Arbeit belohnt werden sollte, vermittelte mir vor Jahren ein Bürger aus der DDR, der bei uns zu Besuch war. Obwohl er kein grundsätzlicher Gegner des Sozialismus war, schimpfte er über den „planwirtschaftlichen Wirtschaftsmurks“ der dort betrieben werde. Er erzählte, dass dort die Bürger ihr Geflügel selbst großzogen, weil es zu wenig Fleisch zu kaufen gab. Weil aber auch nicht genügend Getreide verfügbar war, das die Bürger hätten kaufen können, fütterten sie ihre Hühner mit Brot, das jederzeit „subventioniert“ vorhanden war. Die gesamte Arbeit jedoch, die mit der Herstellung von Getreide zu Brot verbunden war, war sinnlose Arbeit, die aber durch die Allgemeinheit bezahlt werden musste. Wäre dieses Geld z.B. in die Entwicklung besserer Automobile gesteckt worden, wäre dies zum Nutzen der Bevölkerung und des Staates gewesen.

Wir sollten uns aber nicht so sehr über das Versagen der Politik in der DDR erheben und lieber selbst vor der eigenen Haustüre kehren. Wir subventionieren unsere maroden Banken, die durch Missmanagement und die Gier der leitenden Angestellten ins Straucheln geraten sind mit Milliarden, weil sie angeblich systemrelevant sind. Das sind sie zum großen Teil aber auch nur, weil sie die Staatsverschuldung finanzieren, was nicht nötig wäre, wenn die Politik den Staat nicht selbst in diese Abhängigkeit gebracht hätte. Heißt das nicht, wir stützen die Banken mit dem Geld, das wir uns bei ihnen geliehen haben? In Wahrheit hat die Politik Jahrzehnte lang mit geliehenem Geld einen Wohlstand finanziert, den wir uns zu Lasten unserer Nachkommen geleistet haben. Auch in Zeiten guter Steuereinnahmen sind die Regierenden immer noch nicht bereit, diesen Kredit auf die Zukunft wieder abzutragen.

Darf Nichtarbeit oder Inaktivität belohnt werden?

Ich möchte im Folgenden nicht missverstanden werden. Die Unterstützung all derjenigen, die aus körperlichen oder geistigen Gründen nicht dazu in der Lage sind, ausreichend für ihren Lebensunterhalt zu sorgen, betrachte ich nicht als Belohnung. Auch diesen Bürgern mindestens ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, halte ich für eine selbstverständliche soziale und menschliche Pflicht ohne jegliche Abstriche.

Die Belohnung von Nichtarbeit ist aber eine grobe Ungerechtigkeit und katastrophale Demotivation all derjenigen, die für ihren Lebensunterhalt arbeiten müssen und dazu bereit sind. Aus diesem Grunde entspringen in meinen Augen solche Vorschläge wie ein bedingungsloses Grundeinkommen einer Geisteshaltung, die meinen Vorstellungen von Gerechtigkeit, wirtschaftlicher Vernunft und sozialer Verantwortbarkeit in keiner Weise entsprechen. Ich halte es für eine Illusion zu glauben, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen bei der Mehrheit der dafür in Frage kommenden Bürger, durch Entfall der Angst vor der Armut, die Eigeninitiative zur Suche nach einer passenden Arbeit gestärkt würde. Ich bin sogar sehr sicher, dass bei einer nicht unbedeutenden Anzahl der Bürger keine Notwendig mehr gesehen würde, für andere und die Allgemeinheit einen Dienst zu leisten. Auf eine Nachfrage bei unserer Reinigungskraft erhielt ich ganz spontan die Antwort: „Das wäre ja toll, dann brauchte ich nicht mehr putzen zu gehen“. Des Weiteren müsste man sich dann auch ernsthaft die Frage stellen, ob das bedingungslose Grundeinkommen auch für die Menschen gelten soll, die aus ärmeren Ländern nach Deutschland fliehen oder ein Zuzugsrecht haben und vielleicht nicht einmal unserer Sprache mächtig sind? Müssten solche Menschen dieses Land nicht mehr denn je als Schlaraffenland betrachten? Würde dann nicht eine unermessliche Anzahl von Menschen aus ärmeren Ländern alles daran setzen, hierher zu kommen, um für sich und ihre Kinder ein besseres Leben zu ermöglichen? Müssten wir dann nicht, wie Donald Trump es bereits zwischen Nordamerika und Mexiko plant eine unüberwindliche Mauer um Deutschland bauen? Und welche Folgen hätte das? Ich halte eine solche Idee für völlig abwegig.

Eine Verpflichtung, dem Gemeinwesen seine Arbeitskraft zum Erhalt staatlicher Leistungen zur Verfügung stellen zu müssen, gibt es nicht. Das bedeutet praktisch nichts anderes, als:

  • wer es vorzieht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung zu stehen, kann sein ganzes Leben menschenwürdig voll auf Kosten der Allgemeinheit verbringen. 
  • dass vielen Kindern durch ihre Eltern in solchen Familien dies als Normalität vorgelebt wird, was ihnen jeglichen Ansporn zu eigener Erwerbstätigkeit zunichtemacht. 
  • dass sich alle diejenigen, die sich in der Nähe des Hartz 4 Einkommens befinden mit Recht die Frage stellen, ob es für sie sinnvoll ist, überhaupt einer regulären Arbeit nachzugehen. Ohne zu arbeiten erhalten sie von der Allgemeinheit 403 € (403/8,5 €/Std = 47,4 Std). Bezogen auf den Mindestlohn von 8,5 € erhalten sie bei 5 Stunden zusätzlicher Arbeit 445,4 €. Also für 52,4 Stunden Arbeit (445,4 € - 403 €) 42,5 € mehr. Das bedeutet im Vergleich ganz praktisch einen Stundenlohn von (42,5 € / 52,4 Std) 0,81 €/Std. Jeder weiß, dass er solche Mehreinkommen ganz legal nur durch kontrollierten Einkauf locker einsparen kann. Rechnet man auch PKW-Kosten für 10 km Weg zur Arbeit mit ein, dann ist sein Einkommen schon deutlich geringer als würde er Hartz 4 beziehen. Kann derjenige in dieser Zeit zusätzlich Werte für sich selbst oder für „gute Freunde“ schaffen, dann muss er sich doch wirklich ernsthaft die Frage stellen ob er “noch alle Tassen im Schrank hat“ oder diejenigen recht haben, die ihn als „verrückt“ bezeichnen. Ich halte diese Mitbürger nicht für verrückt und habe größte Hochachtung vor deren Verantwortungsbewusstsein für ihr eigenes Leben. Verständnis habe ich auch dafür, wenn sie das Gefühl haben, von der Politik im Stich gelassen zu werden und beginnen unsere jetzige Demokratie zu verachten.

Mir konnte bisher noch niemand schlüssig erklären, weshalb es ein Recht geben sollte von der Allgemeinheit ein menschenwürdiges Leben finanziert zu erhalten, ohne die Plicht zu haben, selbst mit dazu beitragen zu müssen, soweit man dazu in der Lage ist und das auf sinnvolle Art gefordert werden kann. Warum wird nicht organisiert und verlangt, dass jeder Arbeitslose, der nicht ausreichend versichert ist, bis zu einer erneuten Anstellung auf dem freien Arbeitsmarkt dem Staat (öffentlichen Dienst) als Arbeitskraft zur Verfügung stehen muss, um so viel wie möglich noch selbst zum eigenen Lebensunterhalt beizutragen. Dies würde zu einem verstärkten Anreiz führen wieder in eine Beschäftigung zu gelangen, die ihm mehr zusagt. Seine Arbeitskraft sollte in dieser Zeit in angemessener Höhe, mindestens aber in Höhe des Mindestlohnes verrechnet werden.

Wenn nun das Argument vorgebracht wird, dass sei von staatlicher Seite her nicht wirtschaftlich organisierbar, dann wird den Beamten der Stempel der geistigen und wirtschaftlichen Unfähigkeit aufgedrückt und dieser Meinung bin ich absolut nicht. Richtig ist allerdings, dass nach den Regeln des bisherigen Beamtentums diesen jegliche Motivation genommen wird, sich hier aktiv zu engagieren.

Es gibt Arbeit in Hülle und Fülle, die für das Gemeinwesen geleistet werden könnte, die aus Geldmangel aber unerledigt bleibt. Deren Erledigung würde bei sinnvoller öffentlicher Führung, die in keiner Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen stehen müsste, den allgemeinen Wohlstand steigern.

Diejenigen, die nun glauben, sie müssten zugunsten der Schwachen der Gesellschaft die Argumente von Zwangsarbeit oder die Beachtung der Würde des Menschen in die Waagschale werfen, die muss ich mit folgenden Sachverhalten konfrontieren: Allen Eltern, egal ob Hilfsarbeiter(in) oder Unternehmer(in), Krankenschwester oder Chefarzt, wird bislang zugemutet, dass sie für die Bereitstellung der Ressource Mensch, über Jahre hinweg dazu verpflichtet sind, für die künftigen Rentenzahler und Rentenempfänger folgende Dienstleistungen zu erbringen:

  • Behördengänge wie Anmeldung bei Geburt, Kita, Kindergarten, Schule usw. 
  • Windeln wechseln, Hintern abputzen 
  • waschen, baden, Zähne putzen 
  • sie erst zu füttern und auch später sie mit Essen zu versorgen 
  • auch alles sonstig Notwendige für sie einzukaufen wie Kleidung und alle Dinge die für sie zu einem menschenwürdigen Leben zählen. 
  • für sie die Kleidung zu waschen und wenn nötig zu bügeln 
  • für sie lange Zeit 
    • aufzuräumen, zu putzen, ihren Müll geordnet der Entsorgung bereitzustellen 
    • in der Schule behilflich zu sein 
    • und vieles mehr.

Dies müssen sie auch noch tun, 

  • ohne ein Recht auf eine geregelte Arbeitszeit 
  • ohne ein Recht auf eine auf Höchstarbeitszeit. Sondern rund um die Uhr, wenn die Arbeit gerade anfällt. 
  • unentgeltlich, ohne einen Anspruch auf irgendeinen Urlaub, geschweige denn auf einen bezahlten Urlaub mit zusätzlichem Urlaubsgeld.

Wieso kann dann nicht jedem Arbeitslosen, egal welchen Standes zugemutet werden, zur Bestreitung seines eigenen Lebensunterhaltes gegen Entgelt für die Allgemeinheit z.B. folgende Dienstleistungen zu erbringen: 

  • Für alte, gebrechliche oder behinderte Menschen 
    • Behördengänge zu erledigen, oder sie dabei zu begleiten und ihnen bei der Erledigung der Aufgaben zu helfen. 
    • sie zum Arzt zu begleiten. 
    • für sie Einkäufe zu erledigen. 
    • für sie zu waschen und wenn notwendig zu bügeln. 
    • für sie Geschirr zu spülen und wenn nötig auch sonst für Ordnung zu sorgen. 
    • für sie, die Wohnung zu putzen, ihren Müll geordnet der Entsorgung bereitzustellen. 
  • Für die Allgemeinheit z.B. 
    • bei der Müllentsorgung zu helfen. 
    • jugendlichen Arbeitslosen mit ihrer Erfahrung bei der Stellensuche zu helfen. 
    • mitzuhelfen bei all den Aufgaben, die sonst aus Geldmangel nicht angegangen werden können wie z.B. bei: 
      • der Renovierung, Instandhaltung und gründlichen Reinigung von öffentlichen Einrichtungen wie z.B. von : 
        • Straßen, Brücken 
        • Schwimmbädern, Parkanlagen, öffentliche Plätzen 
        • öffentlichen Gebäuden aller Art wie z.B. Schulen, Verwaltungsbauten, Kulturdenkmäler, etc. 
      • bei der Schaffung neuer kultureller Einrichtungen zum Wohle der Allgemeinheit, die sonst aus Geldmangel nicht entstehen würden.

Sind Sie nicht auch mit mir der Meinung, dass bei den Eltern wohl eher die Frage berechtigt ist, ob das unter Zwangsarbeit fällt oder ob die Würde des Menschen angetastet wird?

Ist es nicht so, dass die Kulturgüter in Deutschland, Griechenland, Ägypten usw. im Wesentlichen durch den Einsatz von körperlicher und geistiger Arbeit der Menschen geschaffen wurde, und dies bis heute noch von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist? Warum sind wir eigentlich damit zufrieden, den Menschen ein sinnloses Nichtstun zu finanzieren. Wäre es nicht viel vernünftiger, Arbeitslosen Erfolgserlebnisse zu ermöglichen, indem sie zumindest einen Teil ihres Lebensunterhaltes selbst verdienen können. Gerade für jugendliche Arbeitslose ist in meinen Augen diese Untätigkeit des Staates unverzeihlich. Zumal auch die Allgemeinheit durch diese Beschäftigung noch nennenswert entlastet würde.

Ich bin mir darüber im Klaren, dass mit der bestehenden Art der öffentlichen Verwaltung über unkündbare Politiker und Beamte, die mit keinerlei Nachteilen rechnen müssen, wenn sie nicht zum Nutzen der Allgemeinheit wirtschaftlich aktiv werden, hier keine Wende eingeleitet werden kann. Was sollte sie auch dazu motivieren sich verbalen Protesten von Unternehmen auszusetzen, die dennoch Konkurrenz befürchten? Oder was sollte sie dazu motivieren, öffentliche Arbeiten für Arbeitslose zu organisieren, für die es wirtschaftlicher ist Hartz 4 zu beziehen und für sich selbst nebenher was zu schaffen oder gar schwarz zu arbeiten? Mit Blick auf die nächste Wahl sicher kein lohnenswertes Ziel für einen Politiker aktiv etwas zu unternehmen. Da bleiben sie verständlicherweise doch lieber passiv. Es ist schließlich einfacher Versprechungen zu machen, die unmerklich die „Beschenkten“ dann selbst bezahlen müssen. Auch hier kann nur durch entsprechende Vorgaben in einer zeitgemäßen Verfassung Abhilfe geschaffen werden.

Ein Leben ohne Armut bei Vollzeitbeschäftigung für alle

Das dies dem Willen der übergroßen Mehrheit der Bürger entspricht, steht für mich außer Zweifel. Unter „beschäftigt sein“ verstehe ich übrigens alle bezahlten Tätigkeiten in der freien Wirtschaft oder durch den Staat. Dieses Ziel kann aber auf der Grundlage des bestehenden Grundgesetzes für einen nennenswerten Teil von uns nicht erreicht werden. Hier bin ich der Überzeugung, dass dies am sichersten, festgelegt in einer von den Bürgern gewählte Verfassung mit einem Staatsoberhaupt möglich sein wird, das die Einhaltung überwacht. Ich habe große Achtung vor all denjenigen, die selbst nicht in der Lage sind, sich ein Einkommen oberhalb der Armutsgrenze zu verdienen und vom Staat unterstützt werden müssen und dennoch zufrieden sind. Jedoch ist es nach meiner Überzeugung ein unhaltbarer Zustand, wenn Bürger, die ein ganzes Berufsleben lang voll gearbeitet haben, im Ruhestand eine Rente erhalten, die nicht mindestens oberhalb der Armutsgrenze liegt. Ich behaupte, dass dies bei Durchsetzung des Willens der übergroßen Mehrheit der Bürger in einem der reichsten Länder der Erde kein wirkliches Problem sein wird. Der Wille dazu darf aber nicht immer wieder nur diskutiert werden, sondern er muss endlich durch das Volk über die Verfassung den Regierenden auferlegt und durch genauer formulierte Rahmenbedingungen durch die Politik den Marktteilnehmern vorgegeben sein. Nur dann kann das, unter für alle gleichen Bedingungen, in einer effizienten Marktwirtschaft auch wirklich erreicht werden. Wer allerdings immer noch glaubt, im harten Konkurrenzkampf der Marktteilnehmer, dies der Moral der Unternehmenden auferlegen zu müssen oder dies gar den Mächtigen überlassen zu können, will nicht zur Kenntnis nehmen, dass damit Menschen jeglicher Couleur schlichtweg überfordert sind.

Die Vergangenheit hat deutlich gezeigt, dass es unter allen Regierungskonstellationen hier keinen spürbare Fortschritt gab, sondern durch die sich weiter öffnende Schere zwischen arm und reich, der Politik hier der Einfluss immer weiter entglitten ist. Ich bin der Überzeugung, dass dies ein weitaus schwerwiegenderer Grund für das Misstrauen der Bevölkerung in unsere Volksvertretung ist, als die immer wieder beschworene Globalisierung. Als so anonymes, undurchschaubares Wesen wird die Globalisierung als Schreckgespenst leider dazu missbraucht, als Sündenbock für den Unmut der Bevölkerung immer wieder in den Vordergrund geschoben zu werden. In meinen Augen macht die unaufhaltsame Globalisierung, ohne die ein langfristiges friedlicheres Zusammenleben der Völker auf der Erde unvorstellbar ist, vorwiegend den Reichen und den Eliten Angst, die befürchten an Einfluss zu verlieren. In der Folge breitet sich diese Angst, nach meinem Dafürhalten ohne realen Hintergrund, inzwischen auch in der Bevölkerung aus.

Warum konnte dies bisher nicht erreicht werden?

Bisher wird durch ein undurchschaubares, sehr komplexes System mit sehr großem Aufwand an Verwaltung und Kosten sichergestellt, dass jedem zumindest ein weitgehend menschenwürdiges Leben bis zum Ableben ermöglicht wird. Das geht von der Ermittlung und Gewährung der Ansprüche auf Hartz 4 und kostenlose medizinische Versorgung, über die ganz individuellen Zusatzleistungen vom Wohngeld bis zum Anspruch auf den kostenfreien Erhalt von Wohnungseinrichtungen usw. usw.. Verbunden ist dies ungerechterweise mit dem praktizierten Recht, zum eigenen Lebensunterhalt nichts beitragen zu müssen, um ein menschenwürdiges Leben führen zu können. Dies gilt für alle diejenigen, die auf dem freien Arbeitsmarkt keine Beschäftigung finden oder keine Beschäftigung finden wollen. Was sollte auch einen Harz 4 Empfänger dazu motivieren, eine gering bezahlte Arbeit aufzunehmen, wenn er ein günstigeres Leben führen kann, wenn er Hartz 4 und die zuvor weiter beschriebenen Leistungen ohne eigene Arbeit erhält und mit seiner freien Arbeitskraft für sich selber weiter Werte und Wohlstand schaffen kann. Jedenfalls solange wie er noch arbeitsfähig ist. Würde man das praktizierte Recht auf bezahltes Nichtstun ersetzen durch die Verpflichtung, dem Staat für jegliche sinnvolle leistbare Arbeit zur Verfügung stehen zu müssen, um zumindest den möglichen Anteil zum eigenen Lebensunterhalt beizutragen, sähe dies gerechterweise für die Allgemeinheit ganz anders aus. Auch die verantwortlichen Volksvertreter müssten sich dann nicht mehr den Vorwurf gefallen lassen dafür verantwortlich zu sein, den Zustand des bezahlten Nichtstuns zu unterstützen.

Aber wieder zurück zu der Frage: „Warum konnte bisher ein Leben ohne Armut bei Vollzeitbeschäftigung für alle nicht erreicht werden“?

Der Hauptgrund dafür liegt nach meiner festen Überzeugung darin, dass 

  • die Erreichung dieses Zieles der Politik nicht in der Verfassung vorgegeben ist und 
  • die handelnden Politiker ohne diese Vorgabe, wie bereits im Vorwort erläutert und durch die Vergangenheit bestätigt, nicht in der Lage sind, dieses Ziel zu erreichen.

Die Hauptakteure im Staat, die bei der Umsetzung dieses Zieles eine Rolle spielen sind die Regierung, die Banken, die Gewerkschaften, die Arbeitgeberverbände und die Beamten. 

Keiner dieser Akteure ist aber verpflichtet, den Willen der großen Mehrheit der Bürger umzusetzen, sondern immer bestrebt, den Interessen einer bestimmten Klientel zu folgen. Das führt dazu, dass immer wieder Kompromisse zwischen Klientelparteien geschlossen werden und der Wille von uns Bürgern in den Entscheidungen kaum eine wirkliche Rolle spielt.

Die Institution „Agentur für Arbeit“ ist in der vorliegenden Struktur zumindest aus 2 Gründen nicht in der Lage, an der Veränderung dieses Zustandes wirklich erfolgreich mitzuwirken:

  • die politische Vorgabe für diese Behörde ist, zugegebenermaßen etwas flapsig formuliert, das Recht der Arbeitslosen auf Nichtstun zu verwalten. Sinnvoll wäre jedoch, sich stattdessen aktiv dafür einsetzen zu müssen, dass arbeitslose Bürger vor allem im freien Arbeitsmarkt wieder eine geeignete Stelle finden. Solange jedoch noch keine geeignete Stelle gefunden ist, sollte sie dafür zuständig sein, dass die ungebundene Arbeitskraft zur Erledigung von Arbeiten für die Gemeinschaft und damit zur Reduzierung der Kosten für die Allgemeinheit eingesetzt wird. Sollten Arbeitslose aus eigenem Interesse an Fortbildung oder Umschulung interessiert sein, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, sollte diese Behörde das aktiv unterstützen können und müssen. Hierdurch würde sowohl die Achtung der Bevölkerung vor den Arbeitslosen, als auch die Selbstachtung der Arbeitslosen vor sich selbst deutlich steigen. Auch ihre Motivation, bei der Arbeitssuche selbst aktiver zu sein, würde damit positiv beeinflusst. 
  • die Behörde wird von beamteten Entscheidungsträgern mit einer Menge von Sonderrechten und kaum Sonderpflichten geführt. Mangels Vorgabe durch die Verfassung sehen diese ihre vordringliche Aufgabe darin, die starren gesetzlichen Vorgaben zu beachten, anstatt auf die individuellen Besonderheiten zu reagieren. Ihre Ermessungsspielräume sind sehr begrenzt und sie haben, wegen jeglichem Fehlen von Leistungsanreizen, kaum Motivation dem Willen der Allgemeinheit zu folgen. Sie wollen verständlicherweise kein Risiko eingehen, ohne einen Anreiz zu haben, damit auch Erfolg ernten zu können. Dieses Verhalten setzt sich bekannter Weise bei den Untergebenen, auch nicht beamteten Mitarbeitern, fort. Denn wie heißt so zutreffend: „Wie der Herr, so’s Gescherr“. 

Aus meiner langjährigen Erfahrung als Unternehmer weiß ich, wie wenig effizient die Arbeit dieser Behörde ist. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass es während der ganzen Zeit meiner Unternehmerschaft einen einzigen Fall gegeben hätte, in der uns diese Behörde tatsächlich behilflich gewesen wäre, neue Mitarbeiter zu finden. Uns konnten auch in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit keinerlei geeignete Arbeitskräfte vermittelt werden. Da die Inanspruchnahme dieser Institution uns stets nur Kosten verursachte, haben wir dann auf deren „Leistungen“ völlig verzichtet.

Von den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden kann fairerweise für „ein Leben ohne Armut bei Vollzeitbeschäftigung für alle“ kein wirkliches Interesse erwartet werden. Ihre Aufgabe ist es, sich für die Interessen ihrer Klientel einzusetzen, die sie schließlich dafür bezahlt. Alle nach heutiger Sicht nicht beschäftigten Bürger, egal ob Arbeitslose, „Hausfrauen / Hausmänner“, werden also von diesen mächtigen Institutionen in der Realität überhaupt nicht zur Kenntnis genommen.

Wie kann ein gesichertes Leben ohne Armut bei Vollzeitbeschäftigung politisch erreicht werden?

Um es gleich vorweg zu sagen, ein solches Leben dürfen wir uns weder leisten, indem wir durch Verschuldung „Kredite für unsere Nachkommen aufnehmen“, noch dadurch, dass wir durch ungerechte und damit demotivierende steuerliche Belastungen die Wertschöpfung negativ beeinflussen. Das hätte auf Dauer mit Sicherheit ein sinkendes Wohlstandsniveaus für alle zur Folge.

Steigerung der Leistungsbereitschaft der Bürger.

Um die Voraussetzungen für die Finanzierbarkeit des Ziels zu schaffen, ist es nach meiner Überzeugung unabdingbar, alle Bürger unmittelbar aktiv am Wirtschaftsprozess zu beteiligen. Das gilt sowohl für die Chancen auf Erfolg, aber auch was das Tragen von Risiken angeht. Gibt es für den Einzelnen keine reale Chance, aktiv durch seine Leistungsbereitschaft seinen eigenen Erfolg zu steigern, fehlt der nötige Eigenantrieb, das zu leisten was er mit eigenem Willen leisten könnte. Aus meiner Zeit als Arbeitnehmer und als Unternehmer weis ich zu gut, dass eine Leistung, die man erbringen muss, auf Dauer erheblich geringer ist, als eine Leistung, die man erbringt, weil man sie erbringen will. Hat man also die Möglichkeit auf den Erfolg selber Einfluss zu nehmen, wird die Freude an der Arbeit und der Antrieb mehr zu leisten deutlich höher sein, als wenn man gedrängt wird, etwas leisten zu müssen. Dann ist man auch bereit, selbst ein angemessenes Risiko zu tragen und die entsprechende Sorgfalt walten zu lassen, damit das Risiko überschaubar bleibt. Das heißt nichts anderes, als selbst bereit zu sein, Verantwortung zu übernehmen und nicht alle Risiken auf Andere oder die Allgemeinheit abzuladen.

Entlohnung aller arbeitenden Bürger

Nur wenn alle arbeitenden Bürger angemessen entlohnt werden und damit auch für das Alter vorsorgen können, kann das Ziel erreicht werden. Dafür bedarf es aber der uneingeschränkten Anerkenntnis, dass alle arbeitenden Bürger, die bislang noch in keinem anerkannten Arbeitsverhältnis stehen, auch arbeitende Bürger sind, wenn sie zum Nutzen der Allgemeinheit oder für andere zu Diensten stehen. Für mich gibt es keine logische Erklärung, weshalb z.B.

  • eine alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern, die rund um die Uhr für ihre Kinder da sein, zumindest aber in Bereitschaft sein muss, kein Anrecht auf ein eigenes Einkommen mit Rentenanspruch hat; während Mitarbeiter in einer Kita oder einem Kindergarten, bei geregelter Arbeitszeit und Urlaubsanspruch, ein Recht auf ein geregeltes Einkommen haben. 
  • ein Lebenspartner, der alleine den gemeinsamen Haushalt eines Managers führt und ihm so seine Karriere ermöglicht, keinen Anspruch auf angemessene Bezahlung mit eigenem Rentenanspruch hat. (Gehaltsaufteilung des primärverdienenden Lebenspartners) 

Beim wirtschaftlichen Nutzen der Arbeit für die Allgemeinheit müsste die Entlohnung durch den Staat auch dann erfolgen, wenn der Nutzen eine Investition in die Zukunft ist. Dies trifft für die Arbeit an den noch nicht selbstverdienenden Nachkommen uneingeschränkt zu.

Der Mindestlohn

Ausgangspunkt zur Erreichung des Zieles ist ein Mindestlohn. Dieser muss es jedem von uns ermöglichen, der dazu körperlich und oder geistig in der Lage ist, sich bei Vollzeitarbeit ein Leben ohne Armut selbst zu verdienen. Das heißt, dass der Staat gesetzlich dafür Sorge trägt, dass bei der Festlegung des Mindestlohnes auch eine Altersversorgung erarbeitet werden kann, die sicher oberhalb der Armutsgrenze liegt. Kann der Staat dies nicht bewirken, dann darf er sich eigentlich noch nicht den Titel verleihen ein „Sozialstaat“ zu sein. Auch dürfte er nicht für sich in Anspruch nehmen ein „Rechtsstaat“ zu sein, dessen Ziel wirklich größtmögliche Gerechtigkeit ist.

Mindestlohn als Grenzstein im Interesse der Allgemeinheit

Grundsätzliche Eigenschaften

Bei dem Ziel ein gesichertes Leben ohne Armut zu erreichen sollte man bedenken, welche undurchschaubare Flut an gesetzlichen Regelungen und Verordnungen heute nötig sind, um selbst bei vielen Vollzeitbeschäftigten ein menschenwürdiges Leben auch im Alter erreichen zu können. Hinzu kommen dann natürlich die erheblichen finanziellen Aufwendungen für den bürokratischen Aufwand und die zu zahlenden Sozialleistungen, die durch die Allgemeinheit aufgebracht werden müssen. Damit erübrigt sich die Frage nach der Finanzierbarkeit des angestrebten Ziels schon fast von selbst. Dass der bereits eingeführte Mindestlohn nicht den befürchteten Stellenabbau zur Folge hatte und auch sonst insgesamt keine wirtschaftlichen Schäden zu Lasten der Allgemeinheit entstanden sind, konnte inzwischen bereits nachgewiesen werden. Über einen gesetzlichen Mindestlohn in erforderlicher Höhe blieben die Marktbedingungen für alle Arbeitgeber gleich. Der gewünschte Wettbewerb zum Vorteil für die Allgemeinheit, würde dadurch nicht behindert und das effektive Wirtschaften nicht eingeschränkt. Jedoch muss bei einem solchen Mindestlohn auch darauf geachtet werden, dass dieser nicht höher ist, als die Wertigkeit die durch die Arbeit wirklich geschaffen wird. Denn der Mindestlohn darf nicht die wirtschaftliche Vernunft außer Kraft setzen. Er soll nur verhindern, dass der mächtigere Arbeitgeber die Wertigkeit nicht zu seinen Gunsten, zu Lasten des Arbeitnehmers und der Allgemeinheit, außer Kraft setzen kann. Der Mindestlohn soll auch nicht die Funktion einer Sozialleistung der Arbeitgeber für diejenigen übernehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt vollständig selbst zu verdienen. Denn das kann nur Aufgabe der Allgemeinheit sein.

Das legitime Ziel des Unternehmenden, möglichst großen Erfolg zu haben, wird dann nicht mehr zu Lasten der Beschäftigten im untersten Lohnsegment und der Allgemeinheit wirksam.

Struktur

Damit der Mindestlohn der wirtschaftlichen Vernunft nicht zuwiderläuft, ist es nicht sachgerecht einen allgemein gültigen einheitlichen Mindestlohn festzulegen. Es macht bei einer Ersteinstellung schließlich einen Unterschied, ob jemand bereits eingearbeitet ist und effektiv arbeiten kann oder ob er mit der Arbeit in einem neuen Betrieb noch nicht vertraut ist und angelernt werden muss, was Kosten erzeugt.

Es macht ebenso einen Unterschied, ob jemand vom Alter her noch voll leistungsfähig ist oder ob altersbedingt die Leistungsfähigkeit schon nachgelassen hat.

Werden diese Gegebenheiten nicht in angemessenem Umfang berücksichtigt, führt der Mindestlohn im ersten Fall dazu, dass z.B. Praktikanten kaum eine Chance haben eine Stelle zu finden. In zweiten Fall führt es dazu, dass die älteren Arbeitnehmer durch die wirtschaftlich rentableren jüngeren ersetzt werden. Da hilft auch kein noch so gut gemeinter Kündigungsschutz. Einen neuen Arbeitsplatz zu finden ist dann fast aussichtslos. Was gut gemeint war führt dann geradewegs in die Dauerarbeitslosigkeit und komplett zu Lasten der Allgemeinheit. Deshalb ist ein strukturierter Mindestlohn, der diese Verhältnisse angemessen berücksichtigt unerlässlich. Die Struktur sollte aber verständlich und unkompliziert sein, damit nicht eine kostentreibende Verwaltung den Nutzen wieder auffrisst, der damit erreicht werden könnte.

Aus meiner Erfahrung würde ich deshalb vorschlagen, dass der Regelmindestlohn reduziert wäre,

  • bei der Ersteinstellung 
    • um 100% für die ersten 2 Wochen 
    • um 50% für die folgenden 2 Monate 
  • wegen altersbedingter Leistungseinschränkung um 
    • 5% ab dem 55. Lebensjahr 
    • 10% ab dem 60. Lebensjahr 
    • 30% ab dem 65. Lebensjahr 
    • 50% ab dem 70. Lebensjahr 

Für die Tarifparteien bliebe damit die Lohngestaltung darüber hinaus unangetastet und die Wirkkraft der Marktwirtschaft nicht mehr behindert als bisher. Für alle, die nicht als Tarifparteien organisiert sind, sollte der Staat ein Informationssystem aufbauen. Es sollte den Arbeitnehmern die Möglichkeit bieten, die Wertigkeit ihrer eigenen Arbeitskraft besser einschätzen zu können. Es sollte aber auch die Unternehmenden darüber informieren, welche Richtwerte für die Wertigkeiten von Arbeitnehmern als realistisch angenommen werden können. Ein solches Informationssystem könnte nach meiner Überzeugung sinnvoll bei der Agentur für Arbeit angegliedert sein. In meinem Unternehmen hatten wir immer große Schwierigkeiten Werte abzuschätzen, die einerseits zur angemessenen Bezahlung der Mitarbeiter führten und andererseits uns nicht durch die Zahlung zu hoher Löhne die Konkurrenzfähigkeit raubten. Nur über „Schleichwege“ war es uns möglich, zu einigermaßen realistischen Werten aus Tarifverträgen vergleichbarer Branchen zu gelangen.

Gerechte, angemessene Entlohnung

(vernünftige Entlohnung)

Sachgesteuerte, nicht machtgesteuerte Entlohnung

Wenn man über eine gerechte, angemessene Entlohnung nachdenkt, sollte man sich zunächst einmal vor Augen führen, für welches Arbeitsergebnis die Entlohnung erfolgen sollte. Je höher die Wertigkeit ist, die mit der Arbeit geschaffen wird, umso höher wird auch die als gerecht und angemessen empfundene Entlohnung der geistigen oder körperlichen Arbeit sein können. Im Folgenden bezeichne ich das als vernünftige Entlohnung. Das muss man jedoch völlig losgelöst betrachten von der Frage, ob jemand mit einem solchen Lohn bereits ein menschenwürdiges Leben führen kann. Denn jeder wird verstehen, dass es nicht vernünftig sein kann, für eine Arbeit einen höheren Lohn zu zahlen, als damit an Wertigkeit geschaffen wurde. Die Wertigkeit, die mit der Arbeit geschaffen werden kann, hängt aber wiederum nicht davon ab, wie anstrengend oder mühsam jemand die Arbeit empfindet, sondern was die einzelnen Bürger der Allgemeinheit bereit sind für diese Arbeit zu bezahlen.

Beispiel 1:

Die Menschen werden immer älter. Das hat zur Folge, dass die Menge an Pflegepersonal in Krankenhäusern, Pflegeheimen und bei häuslicher Pflege deutlich weiter ansteigen wird. Ist nun die Anzahl der Pflegekräfte zu gering, dann kann dem nicht damit begegnet werden, dass alle fordern, es müssten mehr Pflegekräfte eingestellt werden. Was hilft die Forderung, wenn die Pflegekräfte nicht vorhanden sind? Es wird sie nur geben, wenn durch „vernünftige Entlohnung“ das Interesse an dem Beruf soweit gesteigert wird bis genügend Personal vorhanden ist. Das würde dazu führen, dass für eine bestimmte Zeit bis genügend Personal vorhanden wäre, der Lohn relativ hoch sein würde. Wären dann zu viele Pflegekräfte vorhanden würde der Lohn wieder auf ein Normalmaß sinken. Das hätte zur Folge, dass ohne Einflussname von Mächtigen sowohl genügend Pflegepersonal vorhanden wäre, aber auch ein gerechter angemessener Lohn gezahlt würde.

Beispiel 2:

Ein Mitarbeiter in einem Handwerksbetrieb ist seit vielen Jahren dort beschäftigt und hat viel Betriebserfahrung. Durch sein Alter ist seine körperliche Leistungsfähigkeit aber inzwischen soweit eingeschränkt, dass er die erforderliche Wertigkeit mit dem erreichten Lohnniveau nicht mehr erbringen kann. Das allmähliche Zurückfahren des Lohnes auf eine angemessene Entlohnung ist nach den heutigen Vorstellungen unmöglich. Weil ein Unternehmen keine Sozialstation sein kann, verliert der Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz. Weil er in diesem Alter kaum einen neuen Arbeitsplatz mehr finden kann, auch weil er seine betriebsspezifischen Erfahrungen nur noch zum Teil einbringen könnte, verliert er auch noch einen großen Teil seines Lebensinhaltes und seiner Selbstachtung.

Gerechte, angemessene Entlohnung darf also nicht heißen, dass Löhne immer nur steigen dürfen und die nicht erreichte Wertigkeit immer durch die Allgemeinheit zu tragen ist. Das ist nämlich immer dann der Fall, wenn durch künstliches Hochalten der Löhne z.B. durch Druck von Gewerkschaften, Subventionen des Staates, veralteten Lohnwachstumsvorstellungen etc. der Lohn höher ist als die geschaffene Wertigkeit. Der nötige Wandel wird dann so lange verzögert, bis durch die Entlassung von Mitarbeitern, im schlimmsten Fall durch Konkurs eines großen Unternehmens, plötzlich viele Mitarbeiter arbeitslos werden und von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Das zur Schau getragene Bedauern der Politiker, Gewerkschaften und der Medien ist dann wirklich kein Trost für die Betroffenen, die diesem Zustand dann tatsächlich machtlos gegenüberstehen.

Leider haben in der bisher praktizierten Demokratie die Entscheidungsträger weder den Willen noch den Mut, eine gerechte und angemessene Entlohnung zu bewirken.