Chancengleichheit


Chancengleichheit herstellen zu wollen hat nichts damit zu tun Gleichmacherei anzustreben. Die Menschen sind in ihrem Wesen so unterschiedlich, dass Gleichmacherei keineswegs dazu führen könnte, die Zufriedenheit und das Glück des Einzelnen nachhaltig zu verbessern und sicher auch nicht den wirtschaftlichen Erfolg eines Staates günstig zu beeinflussen. Welcher klassische Arbeiter wollte schon die Aufgaben eines Geschäftsführers übernehmen, selbst wenn damit ein weitaus höheres Einkommen verbunden sein könnte. Jeder sollte aber möglichst die gleichen Chancen haben, entsprechend seiner Neigungen und Begabungen in entsprechende Positionen hinein wachsen zu können. Dies sollte nicht vorwiegend denen vorbehalten bleiben, denen durch das Vermögen reicher Eltern und ggf. besonderer Beziehungen die Türen hierzu geöffnet werden. Von einer tatsächlichen Chancengleichheit unter diesem Aspekt sind wir aber in Deutschland noch weit entfernt. Das liegt auch daran, dass den Nachkommen, die unter ärmeren Verhältnissen aufwachsen, selbst die finanziellen Mittel fehlen, die Chancen wahrzunehmen. Unter den heutigen Bedingungen stehen dem Staat die erforderlichen Mittel nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung, Chancengleichheit zu fördern.

Chancengleichheit im Einkommen

Bei eigener körperlicher und geistiger Leistung

Eine Grundvoraussetzung wäre das Recht eines jeden Erwachsenen Bürgers, für jede Dienstleistung, die er jemand anderem erbringt, angemessen vergütet zu werden, wenigstens durch einen Mindestlohn. Ausgenommen davon sollte nur derjenige sein, der freiwillig darauf verzichtet. Dann wäre es heute bereits selbstverständlich, dass in einer Familie derjenige der den Haushalt führt und sich vorwiegend der Erziehung der Kinder widmet, ein Anrecht darauf hätte vom Lebenspartner dafür vergütet zu werden. Auch sollten Eltern von Erwachsenen Kindern selbstverständlich das Recht haben von diesen angemessen vergütet zu werden, wenn diese noch zuhause versorgt oder mit einer Wohnung bedacht werden. Fernerhin sollten beide Eltern,  die dem Staat die systemrelevante Ressource Mensch zur Verfügung stellen ein Recht darauf haben, von der Allgemeinheit für ihre Arbeit entlohnt zu werden. 

Bislang ist im Staat aber noch ein veraltetes traditionelles Familienbild fest verankert. Mann und Frau sind darin keine eigenständigen Individuen mit eigenständigen Bedürfnissen, eigenständigem Einkommen und eigenem Vermögen. Deshalb steht ihnen bisher auch kein Recht auf angemessene Entlohnung des einzelnen für jede erforderliche Arbeit für andere zu. Monetär haben immer noch die Verdiener im offiziellen Beschäftigungsverhältnis die Macht zu sagen, wo es finanziell in der Familie lang geht. Egal ob es nun ein männlicher oder weiblicher Verdiener ist. Durch eine Flut von komplexen Gesetzen, die der Bürger nicht nachvollziehen kann, versucht der Staat in Krisensituationen (Trennung, Scheidung, Tod) für Sachlagen zu sorgen, in denen dann das Individuum noch irgendwie zu Recht kommen kann. In der Zeit, in der es doch einen Konsens darüber gibt, dass Mann und Frau gleichberechtigt sind, ist es kein unüberwindliches Problem mehr, auch in finanzieller Hinsicht eine gleichberechtigte Eigenständigkeit zu verwirklichen. Chancengleichheit im Einkommen sollte also nicht nur unter den Bürgern in offiziellen Beschäftigungsverhältnissen angestrebt werden. Auch für diejenigen, die aus welchen Gründen auch immer, keiner oder nur sehr eingeschränkt einer offiziellen Beschäftigung nachgehen können, die aber sinnvolle und notwendige Arbeit für andere leisten, sollte diese Chancengleichheit mit gleicher Ernsthaftigkeit angestrebt werden. Führt man sich vor Augen, dass bereits heute 50% der Lebensgemeinschaften entweder nicht dauerhaft (37% der Ehen werden wieder geschieden) oder unverheiratete Paare sind (13% leben ohne Trauschein) dann wird deutlich, wie wichtig eine ganz individuelle eigenständige Finanzsituation ist.

Mir ist sehr wohl bewusst, dass dies in unserer heutigen Gesellschaft noch keineswegs in den Vorstellungen der Bürger verankert ist. Wäre in der Verfassung das Ziel der Chancengleichheit aller Bürger unter den zuvor genannten Aspekten festgelegt, dann wäre man dem Ziel der wirklichen Gleichstellung von Mann und Frau schon ein wesentliches Stück näher. Auch würde das Problem von Arm und Reich positiv beeinflusst. Bislang wird es in der Politik aber immer noch für wichtiger erachtet, sich darum zu streiten, ob eine Frau, die in einer offiziellen, abgesicherten Beschäftigung ihr Geld verdient, auch das Gleiche verdient wie ihr männlicher Kollege.

Um Chancengleichheit überschaubarer zu machen, sollte man zunächst einmal vergleichbare Gruppen definieren, damit eine sinnvolle Vergleichbarkeit überhaupt möglich ist:

  • Bürger die in einer offiziellen Beschäftigung arbeiten im Vergleich zu Bürgern, die nicht oder nur teilweise einer offiziellen Beschäftigung nachgehen können und dennoch arbeiten müssen, wie z.B. Eltern, Hausfrauen / Hausmänner / Familienangehörige die Alte und Kranke pflegen. 
  • männliche Bürger im Vergleich zu weiblichen Bürgern. 
  • Beamte im Vergleich zu sonstigen abhängig Beschäftigten und Dienstleistenden jeglicher Art. 
  • Große Unternehmen im Vergleich zu kleinen Unternehmen und Selbstständigen. 

Erst dann besteht überhaupt die Möglichkeit eine ernsthafte Diskussion über Chancengleichheit im Einkommen zu beginnen.

Bei Einkommen durch Nichtstun

Massiv beeinträchtigt wird die Chancengleichheit jedoch durch Schenkungen, Erbschaften und ggf. auch durch Gewinne aus Gewinnspielen und Preisgeldern. Rein sachlich betrachtet sind diese für den Empfänger nichts anderes als Einkommen, jedoch mit dem erheblichen Vorteil, dass man diese Einkommen für Nichtstun erhält. Welche sachlichen Gründe kann es also dafür geben, diese Einkommen nicht wenigstens wie sonstiges Erwerbseinkommen zu versteuern? Unter den Gesichtspunkten von Rationalität, Gerechtigkeit und sozialer Verantwortung müsste Einkommen oberhalb der Armutsgrenze, das man für Nichtstun erhält, sogar höher versteuert werden als Einkommen, das durch den persönlichen Einsatz bewirkt wird.

Gewinne aus Glücksspielen, Preisgelder

Es gibt für mich keinen erkennbaren Grund, weshalb es bereits ungerecht sein könnte, wenn Preisgelder und Gewinne aus Glücksspielen in gleicher Höhe versteuert würden wie sonstiges persönlich erwirtschaftetes Einkommen.

Ich bin mir ganz sicher, dass die heutige Rechtslage mit dem Willen der großen Mehrheit der Bürger nichts gemein hat. Rechtlich gilt bisher grundsätzlich: „Nur wenn der Zufall im Spiel war, wenn vor allem das Glück über Sieg oder Niederlage entscheidet, sind Gewinne steuerfrei“. Das bedeutet letztlich folgendes:

  • wenn durch Zufall das Glück, z.B. ein Lottogewinn, einer Person ein hohes Einkommen beschert hat, bleiben wir, die Allgemeinheit, davon ausgeschlossen! 
  • wenn jedoch durch Zufall das Unglück, z.B. eine Flutkatastrophe, der gleichen Person einen hohen Verlust beschert hat, sollen wir, die Allgemeinheit, dafür durch Steuergelder (und Spenden) in Anspruch genommen werden, um einen großen Anteil dieses Verlustes zu ersetzen? 

Ich frage mich ernsthaft: „Kann so etwas noch einem gesunden Hirn mit sozialer Verantwortung und Sinn für Chancengleichheit entsprungen sein?“

Auch folgende Beliebigkeit ist weder für mich noch für die übergroße Mehrheit von uns Bürgern nachvollziehbar:

  • Ein Lottogewinn ist steuerfrei. 
  • Ein Gewinn bei „Wer wird Millionär“ ist über die Einkommenssteuer zu versteuern. 
  • Ein Nobelpreis wiederum wird nicht versteuert. (Obwohl kein zufälliges Glück) 

Ein Gefühl zu entwickeln, ob man sich wegen Steuerbetruges strafbar machen könnte, ist für uns Bürger bei einer solch wirren und unsinnigen Rechtslage unmöglich. Ohne Steuerberatung sind wir den Paragraphen des Staates hilflos ausgeliefert. Das alles ist zwar Rechtslage, hat aber mit dem Gerechtigkeitsempfinden von uns Bürgern wirklich nichts zu tun.

Schenkungen

Es gibt für mich keinen erkennbaren Grund, weshalb es bereits ungerecht sein könnte, wenn ich geschenktes Einkommen in gleicher Höhe versteuern müsste wie Einkommen, für das ich arbeiten musste. Aus der Sicht der Chancengleichheit wäre dies immer noch eine zu geringe Versteuerung und somit ungerecht.

Erbschaften

Aus rein rationaler Betrachtungsweise kann ich auch hier keinen Grund erkennen, weshalb geerbtes Einkommen nicht in gleicher Höhe versteuert werden sollte wie Einkommen für das ich arbeiten musste. Mir ist bewusst, dass das den traditionellen Empfindungen einer großen Mehrheit der Bürger wohl nicht entspricht. Für viele Familienmitglieder stellt die emotionale Bindung an das Vermögen von Verstorbenen einen hohen Wert dar. Um den Verfall dieser emotionalen Werte zu verhindern hielte ich es, auch unter Berücksichtigung von Chancengleichheit und Gerechtigkeit für vertretbar, in einem gewissen Umfang Lebenspartnern und Familienangehörigen steuerfreie Grundfreibeträge einzuräumen. Diese sollten, um flexibel zu bleiben und nicht von der Inflation abhängig zu sein, ein festzulegendes Vielfaches des aktuell festgelegten Basiseinkommens sein. Als höchsten Grundfreibetrag würde ich das Zehnfache eines jährlichen Basiseinkommens für vertretbar halten. Steuerfreie Grundfreibeträge für nicht verwandte Erben halte ich unter Berücksichtigung der Chancengleichheit jedoch für nicht vertretbar.

Chancengleichheit im staatlichen Umfeld

Im staatlichen Umfeld haben wir es bis heute immer noch mit Strukturen zu tun, die zum Teil sehr mittelalterlich anmuten und in denen noch sehr stark der Hauch von Landesfürsten zu spüren ist, die nach wie vor ihren Machtanspruch verteidigen. Auch die heutigen Landesfürsten (Ministerpräsidenten) und ihr Gefolge (Landesminister) sind weit davon entfernt zu akzeptieren, dass in Deutschland alle Macht vom Volk (große Mehrheit des Volkes) ausgehen soll. Wie sollen sich die europäischen Staaten als Volk gemeinsamer Werte verstehen, wenn es nicht einmal unter den Bundesländern gelingt sich auf einheitliche, von der großen Mehrheit der Bürger gewünschte Verhältnisse zu verständigen. Hier versagen die sonst sehr positiven Seiten des Föderalismus. Er ist dazu geeignet, die spezifischen Besonderheiten der Regionen für die dort lebenden Bürger besser einzubeziehen und diese bei der Umsetzung zu beachten. Für das Ziel gleiche Chancen und ein möglichst großes Zusammengehörigkeitsgefühl zu erreichen, ist der praktizierte Föderalismus in Deutschland aber denkbar ungeeignet.

Dafür sorgen nicht zuletzt die egozentrischen Interessen der Landesregierungen, die stets befürchten, ihre Macht durch den Willen der großen Mehrheit von uns Bürgern zu verlieren. Sinnvoller und demokratischer wäre es, für alle Angelegenheiten, bei denen es keine besonderen Bedürfnisse der Bürger in den Ländern zu beachten gibt, die Kompetenzen dem Bund zu übertragen. In einer neuen Verfassung sollte daher der bestehende Artikel 71 des Grundgesetzes um diesen Sachverhalt ergänzt werden. „Im Bereiche der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn und soweit sie hierzu in einem Bundesgesetze ausdrücklich ermächtigt werden. Sofern keine besonderen landesspezifischen Bedürfnisse der Bürger zu beachten sind, darf keine gesetzliche Ermächtigung erteilt werden“ Besonders wichtig wäre dies in folgenden Bereichen, um eine möglichst hohe Chancengleichheit, wirtschaftliche Effizienz, soziale Gerechtigkeit, Sicherheit und Freiheit für alle Bürger in ganz Deutschland zu erreichen.

Bildungswesen

 

In den Ländern gibt es eigene Schulgesetze und Schulformen. Entgegen dem Willen der großen Mehrheit der Bürger wird damit die Freizügigkeit und wirtschaftliche Flexibilität der Familien zwischen den Ländern unnötig erschwert.

Manchem betroffenen Kind wird hiermit das Leben zur Hölle gemacht. Die Selbstherrlichkeit der diversen Kultusminister sorgt dafür, dass eine Menge von unterschiedlichsten Lernmaterien, nach dem Gutdünken der dort gerade Regierenden, benutzt und wieder vernichtet werden, anstatt die Schulen mit einheitlich wissenschaftlich qualifiziertem Material und Lehrinhalten zu versorgen. Dies trifft in manchen Bundesländern gerade Familien mit geringem Einkommen besonders hart.

 

Selbst auf die Art und Weise wie gelernt werden soll, können sich die ideologisch gefangenen Minister nicht einigen, weshalb sich die Eltern mit so pseudowissenschaftlichem Murks wie „Schreiben nach Gehör“ herumschlagen müssen. Die Kinder werden zum Lehrer ihrer Eltern umfunktioniert und müssen ihnen beibringen, was heute als richtig, aber morgen schon wieder als falsch zu gelten hat. Und das auch noch in 4 unterschiedlichen Stufen nacheinander. Ich glaube, wer nicht erkennt, dass hiermit sowohl die Kinder als auch die Eltern überfordert sind, sollte umgehend aus jeder verantwortlichen Position im Schulwesen entfernt werden. Wenn meine Eltern mit ihren 8 Kindern in diesem gleichzeitigen Wirrwarr aus richtig und falsch nicht hätten verrückt werden sollen, wäre ihnen nur die Wahl zum Selbstmord übrig geblieben. Ich bin wirklich mal gespannt, wann in einem Bundesland in der Mathematik das Rechnen nach Gefühl in 4 Stufen eingeführt wird mit folgenden richtigen Lösungen: 1. Stufe 5 x 5 = von 22 bis 28/  2. Stufe = von 23 bis 27/  3. Stufe = von 24 bis 26/  4.Stufe =25.

Eine Menge von bürokratischem Aufwand und Kosten könnte hier eingespart werden. Mit den Einsparungen könnten die Räumlichkeiten und technischen Ausstattungen in den Bildungseinrichtungen verbessert werden. Würde weiterhin die Möglichkeit geschaffen, die weniger motivierten und weniger geeigneten Lehrer durch die geeignetsten und motiviertesten zu ersetzen, würden die Chancen für unsere Kinder, optimal auf ihr Berufsleben vorbereitet zu werden, deutlich höher sein.

Gerade bei den Schulausflügen wird besonders deutlich, wie wenig Gespür viele Lehrer dafür aufbringen können, dass die Eltern ärmerer Kinder oft nicht in der Lage sind, die hierfür zu leistenden Kosten aufzubringen. Wen wundert das wirklich, denn die meisten kennen dieses Gefühl aus eigener Erfahrung nicht. Das erlaubt es ihnen auch nicht, nachempfinden zu können, wie sehr sie diese Eltern und Kinder damit beschämen und in Nöte bringen. Deshalb wäre es hier dringend nötig, dass diese Kosten im Rahmen der kostenlosen Bildung für alle die Allgemeinheit trägt. Oder sollen diese Schulausflüge als für die Eltern kostenpflichtige und für die Lehrpersonen kostenfreie Spaßveranstaltungen verstanden werden?

Auch was die Anforderungen bezüglich der Nachweise über die Qualifikationen für Dienstleistungen der nicht beamteten Bürger bezogen auf die der Lehrkräfte angeht, kann von einer Chancengleichheit wirklich nicht gesprochen werden. Hierzu folgendes Beispiel:

  • Jeder Schweißer, der beruflich Schweißarbeiten durchführt, muss für alle der mannigfachen Schweißnahtarten und Schweißverfahren, die er schweißt, eine eigene Schweißer Prüfung ablegen. Diese muss er ganz regelmäßig alle 2 Jahre wiederholen. Tut er dies nicht, verliert er automatisch sein Recht, als Schweißer zu arbeiten. Besteht er aus welchen Gründen auch immer diese Prüfungen nicht mehr, muss er seinen Beruf als Schweißer aufgeben. Fällt auf, dass er trotz Prüfung nicht in der geforderten Qualität schweißt, verliert er trotzdem seinen Arbeitsplatz und damit natürlich auch sein Einkommen. 
  • Um seinen Lebensunterhalt zu sichern ist es für jeden beamteten Lehrer völlig ausreichend, wenn er es in einer kurzfristigen Anstrengung erreicht hat, den Status Beamter auf Lebenszeit zu erreichen. Danach kann er dann die Anstrengung und das widerwillig gelernte wieder vergessen und nach seiner eigenen Sicht der Dinge die Vorgaben des Bildungsministeriums, je nach Sympathie oder Antipathie für seine Schüler praktizieren. Obwohl es seine theoretische Pflicht ist, sich gründlich auf den Unterricht vorzubereiten, kann er dies je nach Lust oder Unlust tun oder lassen. Eine offizielle Überprüfung seiner wirklichen Fähigkeiten und seines pädagogischen Einsatzes zum Wohle aller seiner Schüler findet nicht mehr statt. Selbst der Vorgesetzte darf nur dann etwas überprüfen, wenn der Lehrer rechtzeitig vorher informiert wurde und er sich wieder auf eine kurzfristige Prüfungssituation vorbereiten und einstellen kann. Er muss also nicht einmal befürchten, wegen seines Verhaltens aufzufallen oder sein Gesicht zu verlieren. Diese Last tragen dann die Kinder, die Eltern und letztlich auch die Allgemeinheit. 

Das bedeutet praktisch nichts anderes, als das die Allgemeinheit ihren Einfluss auf den Beamten vollends verloren hat, nachdem er auf Lebenszeit verbeamtet wurde. Es zeigt aber auch, dass die Macht des Beamtentums es erreicht hat, dass dem Staat eine gesicherte qualifizierte Ausbildung der Kinder, als Grundlage für das Gelingen ihres Lebens deutlich weniger Wert ist, als die Sicherstellung exzellenter Schweißnähte in den Produkten. Das Ziel aller Eltern, dass ihre Kinder möglichst gute, qualifizierte Lehrer haben, lässt sich so bis zum altersbedingten Ausscheiden auch sehr unfähiger oder ungeeigneter Lehrer nicht mehr beeinflussen. So werden alle Lehrer, für die die risikolose Absicherung ihrer Existenz, die langen Ferien, die üppige Rente, der hoheitliche Status, etc. maßgeblich für ihren Berufswunsch waren, bis zum Lebensende in gleicher Weise honoriert, wie die hochmotivierten, fähigen und einfühlsamen Lehrer, die das wirklich verdient haben. Das ist weder Ansporn für gute Leistungen und schon gar nicht mit dem Willen von uns Bürgern vereinbar. Denn so züchtet sich der Staat „Nieten statt Bildungs-Eliten“.

Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich habe während meiner Schulzeit sehr gute Lehrer gehabt, denen die Zukunft der Schüler wirklich wichtig war und denen ich bis heute dafür sehr dankbar bin. Ich habe aber auch ebenso viele Lehrer gehabt, denen ihre abgesicherte Existenz und die vielen Privilegien deutlich wichtiger waren, als die Zukunft ihrer noch „minderbemittelten dummen Untergebenen“.

Sicherheit der Bürger

Bei der Bekämpfung der Kriminalität zeigt sich, wie die Geheimniskrämerei der Polizeibehörden der Länder eine effektive und zügige Verfolgung der Straftäter behindert. Erforderliche direkt abrufbare Daten stehen nicht länderübergreifend vollumfänglich zur Verfügung. Polizeieinsätze können nicht ungehindert länderübergreifend vollzogen werden, was kostbare Zeit verstreichen lässt und z.B. manchem Autodieb oder sonstigem Kriminellen die Flucht ins Ausland ermöglicht. Polizeiliche Ermittlungen werden verzögert und dadurch die Strafverfahren teurer. Für unschuldig Verdächtigte werden die Verzögerungen unnötig langwierig und schmerzhaft und dienen den Straftätern nicht selten dazu, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Der rasche länderübergreifende Einsatz von massiven Polizeikräften in Notfällen, wird durch Kompetenzgerangel an Ländergrenzen erschwert.

Für die Beamten der Polizei gilt ebenso wie für die Lehrer, dass durch die Unkündbarkeit und jegliche Freistellung von Haftung für die Folgen von Fehlern, auch hier der Staat die Ungeeigneten beschützt und damit den Fähigen und Zielstrebigen den beruflichen Zugang zum Nutzen der Allgemeinheit verwehrt.

Ich bin davon überzeugt, dass die Bürger unter Chancengleichheit nicht verstehen, dass auch die Untätigen und Unfähigen die gleiche Chance haben sollen, das gleiche zu verdienen wie die Fähigen und Zielstrebigen.

Alles das macht es uns unnötig schwer uns von unserem Staat beschützt zu fühlen.

Steuerarten, Steuersätze

Auch hier zeigt sich die Schwäche des praktizierten Föderalismus in Deutschland. Ich kann nicht erkennen, weshalb zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben unterschiedliche Steuerarten und Steuersätze je nach Bundesland erforderlich sind. Ich bin sicher, dass dies die meisten Bürger ebenso sehen. Durch den unsolidarischen Egoismus der Länder und Kommunen ergeben sich ohne erkennbare, sinnvolle Lenkungsfunktion unterschiedliche Chancen für die Bürger und die Unternehmen. Zudem wird dadurch die Beurteilung gerechter Ausgleiche, zur Schaffung einheitlicher Lebensbedingungen in Deutschland, erschwert.

Politische Betätigung als Abgeordneter

Mir ist bewusst, dass die Schaffung einer wirklichen Chancengleichheit aller Bürger hier eine Illusion wäre, die nicht realisiert werden kann. Ich bin aber davon überzeugt, dass erhebliche Verbesserungen zum Nutzen der Allgemeinheit erreicht werden können. Die gravierendste Ungerechtigkeit liegt hier wohl zwischen Beamten und Nichtbeamten. Von einer Chancengleichheit kann da nicht einmal im Ansatz gesprochen werden.

Wir Bürger sind hier zweifelsohne in 2 Klassen unterteilt:

  • Die Beamten, die durch ihre Unkündbarkeit, die Beförderung nach Dienstjahren und sonstige mannigfache Privilegien die Möglichkeit haben, sich ohne Angst um ihr Einkommen politisch betätigen zu können. Die politische Betätigung ist für sie nur mit Chancen ohne Risiko verbunden. 
  • Alle anderen, die sind durch die politische Betätigung, trotz begleitender Gesetze, mit erheblichen Risiken und wirtschaftlichen Nachteilen belastet. Hierzu zählen z.B.: 
    • bei Arbeitnehmern 
      • keine dauerhafte Garantie des Arbeitsplatzes bei der Rückkehr ins Berufsleben. 
      • Verringerung der Chancen beim Wiedereinstieg in den alten Beruf durch Unterbrechung der Qualifizierung durch die laufende Berufserfahrung. 
    • bei Selbstständigen 
      • die Kosten für den Ersatz der eigenen Person, um die bereits selbst geschaffenen Ressourcen nicht wieder zu verlieren. Wie beispielsweise: 
        • Betriebsvermögen 
        • Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmung 
        • Kunden 
      • die Ersatzperson einzuarbeiten und begleiten zu müssen. 
      • das Risiko, dass die Ersatzperson doch nicht in der Lage ist, den Ersatz leisten zu können und doch die Ressourcen zu verlieren. 

Die ungleichen Risiken sind der Grund dafür, weshalb sich bezogen auf den Bevölkerungsquerschnitt eine erdrückende Anzahl von Beamten um politische Posten in den Parteien bewirbt. Je größer diese Anzahl ist und umso redegewandter diese Personen sind, umso größer ist deren Chance in die Parlamente gewählt zu werden. Deshalb stellt die Gruppe der Beamten, unabhängig von deren Qualifikation, die weitaus größte Gruppe der 630 Abgeordneten im Bundestag. (Öffentlicher Dienst: 115 Beamte, zusätzlich 74 Angestellte. Nur 2 Arbeiter, nur 3 Hausfrauen) Die Übermacht des Beamtentums in den Parlamenten wird aber erst deutlich, wenn man sie in Relation zur Wahlbevölkerung setzt. Die Beamten stellen ca. 2,6% der Wahlbevölkerung aber ca. 18% der Abgeordneten in den Parlamenten. Das wiederum führt dazu, dass gegen die permanente Mehrheit von Opposition und Beamten kein Gesetz verabschiedet werden kann. Was wiederum zur Folge hat, dass es praktisch unmöglich ist, ein Gesetz zu erlassen, dass die Macht des Beamtentums beschneidet. Diesen Umstand nennt man in Kurzform die Hegemonie des Beamtentums. Weil dies Realität ist, haben wir in Wirklichkeit in den Parlamenten keine Volksvertretung, sondern eine Vertretung beherrscht durch das Beamtentum. Ist meine Schlussfolgerung wirklich falsch, wenn ich daraus den Schluss ziehe, dass letztlich nicht alle Macht vom Volk ausgeht, sondern von der Interessensgruppe der Beamten?

Ich halte es im Sinne der Allgemeinheit für dringend geboten, folgende Ergänzung in den Artikel 3 (3) des Grundgesetzes aufzunehmen:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner Zugehörigkeit zu einer Interessensgruppe benachteiligt oder bevorzugt werden….“ Über die gleichen Chancen für Beamte und Nichtbeamte würde sich in den Parlamenten ein deutlicher repräsentativer Querschnitt der Bevölkerung an Abgeordneten einstellen. Das Ohnmachtsgefühl der Bürger vor dem allmächtigen Verwaltungsapparat des Staates würde deutlich abnehmen und das Vertrauen in die Demokratie gestärkt werden.

Annähernd gleiche Chancen können aber nur erreicht werden, wenn der Klassenunterschied von Beamten und Nichtbeamten beseitigt wird. Ich bin der festen Überzeugung, dass eine übergroße Mehrheit diesen Klassenunterschied nicht will und deren Abschaffung befürwortet.

Chancengleichheit der freien Entscheidung

Unabhängig von Einkommen und Reichtum ist der Einfluss, der über persönliche Beziehungen ausgeübt werden kann ein erheblicher Störfaktor für Chancengleichheit. Hier spielt vor allem der Einfluss von Religionsgemeinschaften und Familie eine wesentliche Rolle.

Theoretisch kann zwar jeder Bürger selbst entscheiden, ob und welcher Religionsgemeinschaft er angehören will. Praktisch sieht das aber ganz anders aus, weil Tradition und der psychische Druck der Mitglieder es den meisten unmöglich macht, sich diesem Einfluss zu entziehen. Dies vor allem, weil diese Mitglieder in der Regel die eigene Familie und der Bekanntenkreis sind. Ich jedenfalls war bis vor kurzem noch nicht stark genug, mich diesem Druck zu entziehen. Eine faire Chance, selbst entscheiden zu können, ob und in welcher Höhe ich einen finanziellen Beitrag für eine Glaubensgemeinschaft leisten will, hatte ich erst, als meine Eltern gestorben waren. Nur Bürger, die sich nie einer Glaubensgemeinschaft verpflichten mussten, haben die Chance der freien Entscheidung. Daher dürfte niemand psychisch als auch physisch dazu gezwungen werden, irgendwelche religiösen Rituale über sich ergehen lassen zu müssen noch irgendwelchen religiösen oder familiären Traditionen zu folgen.