Der Bundespräsident

höchster Diener des Volkes in der WSGD


Vorrangige Aufgabe

Die vorrangige Aufgabe des Bundespräsidenten sollte sein:

  • für eine Aktualisierung der Verfassung an die veränderte Lebenswirklichkeit zu sorgen, die dann durch eine Volksabstimmung beschlossen werden muss. Die Verfassungsperiode sollte nicht länger als 2 Amtszeiten des Bundespräsidenten sein. Als unparteiischer Vertreter des Volkswillens sollte er dazu folgende Pflichte gegenüber dem Volk haben: 
    • eine Verfassungskommission aus politisch unabhängigen Personen aus allen Schichten des Volkes zu berufen und zu leiten, die folgende Aufgaben hat: 
      • die grundlegenden Bedürfnisse und Überzeugungen des Volkes zu ermitteln, die sich im Wandel der Zeit neu ergeben oder erheblich verändert haben, diese zu artikulieren und für eine Volksabstimmung zu Beginn einer neuen Verfassungsperiode vorzubereiten. Zur Aufgabe der Fachleute sollte auch gehören zu überprüfen, ob andere Artikel in diesem Zusammenhang ebenfalls mit reformiert oder zurückgezogen werden sollten. Bevor die Anpassung der Verfassung dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird, sollte über Meinungsforschung belegt sein, dass diese von einer große Mehrheit des Volkes befürwortet wird. 
      • zu überprüfen, für welche Gesetze im Bund deren Begründung entfallen oder nicht mehr zutreffend ist und diese deshalb entfallen oder reformiert werden müssen. 
      • Vorschläge für die Bezüge der Abgeordneten zu erarbeiten. 
    • den Termin für die Volksabstimmung über eine aktualisierte Verfassung vorzubereiten. 
    • mindestens einmal in seiner Amtszeit dem Parlament aufzuerlegen, innerhalb einer Frist von einer Legislaturperiode, die Gesetze zu reformieren oder zurückzuziehen, deren Begründung entfallen oder nicht mehr zutreffend ist. 
    • die Bezüge der Abgeordneten festzulegen. 
  • zu überwachen, ob der Wille des Volkes laut Verfassung durch die Exekutive tatsächlich durchgesetzt wird. Als unparteiischer Vertreter des Volkswillens sollte er dazu folgende Pflichten gegenüber dem Volk haben: 
    • eine Kontrollkommission aus politisch unabhängigen Personen aus allen Schichten des Volkes zu berufen und zu leiten, die folgende Aufgabe hat: 
      • zu überprüfen, ob der Wille des Volkes laut Verfassung durch die Gesetzgebung wirklich umgesetzt wird und den Bundespräsidenten bei Abweichungen in Kenntnis zu setzen. 
      • zu überprüfen, ob die Wahl der Richter unabhängig von parteipolitischer Ausrichtung nur aufgrund fachlicher Qualifikation erfolgt. 
    • die Exekutive über die Ergebnisse der Kontrollkommission in Kenntnis zu setzen und diese aufzufordern Missstände zu beheben.

Einbindung in die politische Struktur der WSGD